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Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. gegen DAP Industrial AG

geralt / Pixabay

Landgericht Dortmund

Beschluss

20 O 27/18 [AktE]

In dem Verfahren nach dem AktG

Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. gegen DAP Industrial AG

hat die VI. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. Klumpe beschlossen:

Gem. § 6 Absatz 1 SpruchG wird

Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier, Graf-Adolf-Platz 1-2, 40213 Düsseldorf,

zum gemeinsamen Vertreter der außenstehenden Aktionäre bestellt.

 

Dortmund, 18.03.2019

20. Zivilkammer – VI. Kammer für Handelssachen

Der Vorsitzende

Dr. Klumpe
Vorsitzender Richter am
Landgericht

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