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Kleinwort Consulting: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts sowie verschiedener Finanzdienstleistungen an

geralt / Pixabay

Die BaFin hat der Kleinwort Consulting mit Bescheid vom 22. März 2019 das Einlagengeschäft untersagt und dessen unverzügliche Abwicklung angeordnet. Zudem wurde der Gesellschaft das Erbringen von Finanzdienstleistungen im Sinne des § 1 Absatz 1a Satz 2 Kreditwesengesetz (KWG) untersagt, insbesondere die Anlageberatung, die Abschlussvermittlung, die Finanzportfolioverwaltung sowie die Anlageverwaltung.

Die Kleinwort Consulting tritt unaufgefordert an Personen mit Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland heran, um diesen alternative Anlagemodelle für „toxische Papiere“ zu empfehlen. Über die Webseite www.kleinwortconsulting.com tritt die Gesellschaft als Vermögensverwalter auf.

Damit erbringt die Kleinwort Consulting verschiedene Finanzdienstleistungen im Sinne des § 1 Absatz 1a Satz 2 KWG, insbesondere die Anlageberatung im Sinne des § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 1a KWG und die Abschlussvermittlung im Sinne des § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 2 KWG, ohne im Besitz einer entsprechenden Erlaubnis zu sein.

Zusätzlich betreibt die Gesellschaft die Webseite www.loyalcoins.de, über welche eine „Krypto-Anleihe“ angeboten wird, so dass zusätzlich auch das Einlagengeschäft im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 KWG ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis betrieben wird.

Die Gesellschaft behauptet zudem, von der BaFin beaufsichtigt zu sein. Dies trifft nicht zu.

Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Die Domain des Unternehmens ist nun schon nicht mehr erreichbar. Es würde uns kaum wundern, wenn nicht schon bald das Spiel mit einem anderen Namen weitergeht, das berühmte Hase-und-Igel-Spiel.

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