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Deutsche Konsum REIT-AG – Bekanntmachung der Dividende

Alexsander-777 / Pixabay

Deutsche Konsum REIT-AGDeutsche Konsum REIT-AG

Broderstorf

WKN: A14KRD
ISIN: DE000A14KRD3

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG – DIVIDENDENBEKANNTMACHUNG

Der Vorstand der Deutsche Konsum REIT-AG teilt gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG mit:

Die ordentliche Hauptversammlung der Deutsche Konsum REIT-AG hat am 21. März 2019 beschlossen, für das Geschäftsjahr 2017/2018 eine Dividende in Höhe von EUR 0,20 je Stückaktie auszuschütten und den Restbetrag in Höhe von EUR 59.861,80 auf neue Rechnung vorzutragen.

Die Dividende wird vom 26. März 2019 an grundsätzlich unter Abzug von 25% Kapitalertragsteuer sowie 5,5% Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (also insgesamt 26,375%) und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer ausgezahlt. Zentrale Zahlstelle unserer Gesellschaft ist die Bankhaus Gebr. Martin AG.

Der Abzug der Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlages entfällt bei solchen Aktionären, die ihrer Depotbank eine „Nicht-Veranlagungsbescheinigung“ des für sie zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen „Freistellungsauftrag“ eingereicht haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.

Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlages nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen. Die Anträge sind rechtzeitig an das Bundeszentralamt für Steuern in 53225 Bonn zu richten. Ausländischen Aktionären wird daher empfohlen, sich wegen der steuerlichen Behandlung der Dividende beraten zu lassen.

 

Potsdam, im März 2019

Deutsche Konsum REIT-AG

Der Vorstand

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