Dark Mode Light Mode

Vermögensverwaltung „Trustsfund“ nicht in Deutschland zugelassen

qimono / Pixabay

Die BaFin weist darauf hin, dass sie „Trustsfund“ keine Erlaubnis gemäß § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Das Unternehmen spricht potentielle deutsche Kunden per E-Mail an.

Unter der anonym registrierten Domain trustsfund.com bietet das Unternehmen in mehreren Sprachen eine individuelle Vermögensverwaltung in verschiedenen Kategorien von Finanzinstrumenten und Vermögensanlagen an, darunter Exchange Traded Funds (ETF) und im Hochfrequenzhandel.

Das Unternehmen gibt keine Rechtsform an und behauptet, seinen Sitz in Scottdale, USA, und in London, Großbritannien, zu haben.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Amtsrichter verschleppte Ordnungwidrigkeiten bis zur Verjährung - Prozess

Next Post

Wie sollte man sich in den sozialen Medien verhalten?