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Staatsanwaltschaft München - Entschädigungsanspruch
G. P. STERN Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG – Keine Insolvenz mangels Masse
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G. P. STERN Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG – Keine Insolvenz mangels Masse

derneuemann / Pixabay

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 24755 eingetragenen G. P. STERN Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Jägerstr. 1, 50389 Wesseling, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 59763 eingetragene G. P. STERN Beteiligungsgesellschaft mbH, Jägerstr. 1, 50389 Wesseling, diese vertreten durch die Geschäftsführer Jens Gwiasda, Jägerstr. 1, 50389 Wesseling und René Precker, Jägerstr. 1, 50389 Wesseling

ist der am 23.11.2018 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 23.11.2018 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 18.03.2019 mangels Masse abgewiesen worden.

Amtsgericht Köln, 18.03.2019/Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 72 IN 477/18

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