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Real Auto Trade nicht nach § 32 KWG zugelassen

geralt / Pixabay
Datum: 11.03.2019

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Real Auto Trade, Berlin, keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Auf ihrer Internetseite www.real-autotrade.com behauptet das Unternehmen wahrheitswidrig, dass das Unternehmen unter anderem der Aufsicht der BaFin unterliege („regulated by“).

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