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FMA verhängt Sanktion gegen die Maschinenfabrik Heid AG wegen Verstoß gegen das Börsegesetz (BörseG)

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Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass sie gegen die Maschinenfabrik Heid AG als juristische Person wegen der verspäteten Veröffentlichung der Jahresfinanzberichte betreffend die Geschäftsjahre 2016 und 2017 mittels Straferkenntnis (im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Abs. 2b FMABG ) eine Geldstrafe von EUR 40.000,- verhängt hat. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

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