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Bodenwert Immobilien AG – Nicht gedeckter Fehlbetrag von über 850T€

Tumisu / Pixabay

Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag bei dem o.g. Unternehmen hat sich, laut der Bilanz, innerhalb eines Jahres nahezu verdoppelt. Das könnte natürlich auch erklären, warum man nun frisches Kapital benötigt. Wenn man aber die obige Information liest, möchte man dem Unternehmen dann noch wirklich sein Geld anvertrauen? Vor allem, weil es sich auch noch um Finanzprodukte mit dem Risiko eines Totalverlustes handelt. Derzeit gibt das Unternehmen nämlich neue Genussrechte heraus. Wollen Sie das wirklich riskieren?

Bedenkt man dann noch, dass wir uns seit einigen Jahren im Immobilienbereich in einer „Verdienphase“ befinden, dann muss man sich wirklich fragen, ob die Verantwortlichen in der BodenWert Immobilien AG überhaupt etwas von ihrem Job verstehen. Wir können jedem Anleger nur davon abraten, auch nur einen Euro in das Unternehmen zu investieren. Da gibt es sicher erfolgreichere Unternehmen, in die man investieren kann.

BodenWert Immobilien AG

München

Mitteilung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG (analog)

Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung am 3. Juli 2018 wurde der Vorstand bis zum 31. Juli 2018 ermächtigt, einmal oder mehrmals Genussrechte auszugeben.

Am 16.07.2018 hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht und Genussrechte über EUR 150.000,00 ausgegeben. Des Weiteren hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats am 3. Juli 2018 von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht und Genussrechte über EUR 1.200.000,00 ausgegeben. Die Erklärung über die Ausgabe dieser Genussrechte wurde beim Handelsregister des Amtsgerichts München (HRB 208446) hinterlegt.

München, im Dezember 2018

Jens Moos, Vorstand

 

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