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Vermittler muss über 120.000 Euro im P & R-Skandal zahlen

Es ist der größte Anlageskandal, den es in Deutschland bisher gab. Die Münchener P & R-Gruppe hatte an über 54.000 Anleger Container verkauft mit einem Gesamtvolumen von über 3,5 Mrd. Euro. Die Gelder der Anleger schienen verloren. Doch nun gibt es Hoffnung für alle Anleger, die P & R-Anlagen auf Beratung und Empfehlung von Banken und Finanzvermittlern erworben haben.

Vermittler hat Aufklärungspflichten verletzt

Das Landgericht Erfurt hat nun erstmals einer Klage von Anlegern gegen einen Finanzvermittler stattgegeben (LG Erfurt, Urteil vom 22.02.2019, Az. 9 O 736/18). Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Finanzvermittler die Anleger nicht über die wesentlichen Risiken der empfohlenen Kapitalanlage aufgeklärt hat.

Das Gericht hat eindeutig klargemacht, dass ein Vermittler von P&R-Kapitalanlagen auf das Totalverlustrisiko und Nachschussrisiko hinweisen musste. Auch die in den Verträgen abgedruckte Mietgarantie von P&R durfte der Vermittler nicht unkommentiert lassen. „Denn P&R konnte die vertraglichen Mietzahlungen gar nicht garantieren, berichtet Rechtsanwalt Schiller von der Kanzlei Schiller aus Bremen, der die Anleger in dem Verfahren vertreten hat.
„Dies hätte der Vermittler richtigstellen müssen, denn es gab keine Mietausfallversicherungen oder ähnliche Sicherungen“, so Schiller.

Wegweisendes Urteil des Landgerichts Erfurt

Das nun Urteil ist nicht nur für den vorliegenden Fall relevant, sondern hat Signalwirkung für alle anderen Verfahren gegen Finanzvermittler. Denn mit dem vorliegenden Urteil hat ein Gericht erstmals die Pflichten von Vermittlern konkret benannt.

Aus Sicht von Rechtsanwalt Schiller ist das Urteil richtig, denn ein Anlageinteressent, der sich an einen Fachmann wendet, kann auch erwarten, richtig und vollständig beraten zu werden. „Dafür erhalten die Vermittler im Gegenzug auch erhebliche Provisionen“, so Schiller.

In jedem Fall sind mit dem nun vorliegenden Urteil für viele Anleger die Chancen, ihr Geld zurückzubekommen, deutlich gestiegen.

Urteil LG Erfurt – 9 O 736-18

Quelle:
Anwaltskanzlei Schiller
Sascha Schiller
Rechtsanwalt
www.kanzlei-schiller.legal

Altenwall 17/18
28195 Bremen

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