Start Allgemein Amberg, PARKPARTMENTS – Campus 4.0 – Finger weg von diesem Angebot!

Amberg, PARKPARTMENTS – Campus 4.0 – Finger weg von diesem Angebot!

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Das sagen wir ganz klar zu diesem Projekt, denn was sollen solche Angebote? Hier verkauft man nicht nur die Immobilie an den Kunden, sondern verspricht ihm auch noch einen Tilgungszuschuss in Höhe von 5.000 Euro. So kann man es zumindest im Prospekt nachlesen, welches auf der Seite des Anbieters bereitgehalten wird zum Download: „15parkpartments- KfW-Förderung in Höhe von bis zu €100.000- Extra-Cash €5.000*- 48 Wohneinheiten- Erfahrener Bauträger: Experte für die Revitalisierung gemischter Stadtviertel- Investment mit ca. 4% Rendite“. 

Sie können davon ausgehen, dass dieses Geld natürlich in der Finanzierung, die sie ja im Regelfall für den Erwerb einer solchen Immobilie brauchen, dann enthalten ist. Denn der Bauträger wird Ihnen sicherlich das Geld nicht aus seiner eigener Tasche schenken. Warum auch?

Bei solche Angeboten eines „kick back“ müssen Sie zudem steuerlich aufpassen. Es kann passieren, das sie das sogar als Einnahme versteuern müssen. Wir sehen letztlich für den Anleger keinen Sinn in solchen „kick backs“. Im Gegenteil, der Erwerb einer Immobilie als Kapitalanlage ist natürlich auch mit Risiken verbunden. Wir haben kein Problem, wenn der Verkäufer der Immobilie zum Beispiel eine Erstvermietungsgarantie gibt. Damit beweist er dann letztlich auch, dass die Wohnung zu dem prospektierten Mietpreis wirklich vermietbar ist und nicht „schöngerechnet“ wurde vom Bauträger. Hat eine Immobilie einen guten Standort, dann kommt die Mietnachfrage automatisch. Die Frage ist nur immer zu welchem Preis.

Hier raten wir auch jedem Erwerber einer Wohnung zur Kapitalanlage einmal selber Recherche zu betreiben, wie nachvollziehbar die Miete ist, die einer prognostizierten Rendite zu Grunde gelegt wurde vom Bauträger. Recherchieren Sie bitte auch selber, ob der geforderte Kaufpreis pro m² ortsüblich ist. Fragen sie den Bauträger bitte auch kritisch nach den Gründen, warum sein Preis möglicherweise höher ist. Lassen Sie sich zudem jegliche Korrespondenz immer schriftlich geben, damit sie etwas in der Hand haben, egal bei welchem Bauträger sie ihre Immobilie kaufen.

1 Kommentar

  1. Wie kann ein Journalist, der den Anschein verbreitet Fachwissen zu haben, in einem „Verbraucherschutzforum“ nur so viel Blödsinn schreiben.
    Ein KfW Förderprogramm (www.kfw.de) ist eine staatliche Förderung i.d.R. über günstige Darlehen und kann für sehr viele ganz unterschiedliche Baumaßnahmen in Anspruch genommen werden, z.B. energetische Maßnahmen wie der Einbau einer neuen Heizung. Also auch für Besitzer von Bestandsimmobilien. Die Programme sind staatlich gewollt und gefördert – so also auch in diesem Fall. Nach Anschluss einer Baumaßnahme und Bestätigung der Maßnahme durch z.B. einen Energieberater erfolgt ein Tilgungszuschuss (Gutschrift) auf das laufende KfW-Darlehen. Ein „Kick-Back“ ist etwas völlig anderes. Und steuerlich besteht nicht die geringste Gefahr bei einem Tilgungszuschuss im Rahmen eines KfW-Darlehens.
    Im Gegensatz dazu ist die hier positiv erwähnte „Erstvermietungsgarantie“ eigentlich quatsch. Denn die Garantie preist der Bauträger mit Sicherheit ein… also noch ein Punkt, der völlig falsch dargestellt wird…

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