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Warnung vor Xtrader-FX und GPay Ltd

Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz Bankwesengesetz (BWG) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom xx.03.2019 teilt die FMA daher mit, dass

Xtrader-FX und GPay Ltd (18 Stoke Road Slough, England, SL2 5AG, www.xtrader-fx.com, support@xtraderfx.com; support@Xtrader-FX.email; filip.s@xtraderfx.email; newsletters@xtraderfxmarketing.com, +44 2039 666 921, +49 3030 80 6693, +43 720 77 89 46)

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung oder als Einlage (§ 1 Abs 1 Z 1 BWG) nicht gestattet.

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