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Corporate Energy Solution Ltd.: Vertriebsuntersagung

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) gibt bekannt, dass sie gemäß § 47 Abs. 9 Z 1 Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz – AIFMG, BGBl I Nr 135/2013, idgF, der „Corporate Energy Solution Ltd.“ den Vertrieb der Pakete mit dem Leistungsinhalt „High Performance Multi-Mining, Hochfrequenz-Trading und Aeternumcoin“ in Österreich untersagt hat. Der Bescheid ist nicht rechtskräftig.

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