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FMA verhängt Sanktion gegen die BUWOG Group GmbH (vormals BUWOG AG) als juristische Person wegen Verstoß gegen die MAR (Verordnung (EU) 596/2014)

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Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass sie gegen die BUWOG Group GmbH (vormals BUWOG AG) als juristische Person wegen einer verspäteten Ad-Hoc Meldung mittels Straferkenntnis eine Geldstrafe von EUR 262.500,– verhängt hat. Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig.

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