Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass sie gegen die BUWOG Group GmbH (vormals BUWOG AG) als juristische Person wegen einer verspäteten Ad-Hoc Meldung mittels Straferkenntnis eine Geldstrafe von EUR 262.500,– verhängt hat. Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig.