Vielen wird der o.g. Verband schon ein Begriff sein. Ob der Abmahnverband so agieren darf, damit beschäftigt sich der hier verlinkte interessante Artikel. Und wenn wir schon mal dabei sind: https://www.anwalt.de/rechtstipps/ido-verband-unterliegt-vor-dem-lg-bielefeld-bei-kostenwiderspruch-nachweis-der-aktivlegitimation_098153.html.