Start Justiz Insolvenzverfahren Neue Megapleite in der Schiffsbranche: Beteiligungsgesellschaft Reefer-Flottenfonds mbH & Co. KG insolvent

Neue Megapleite in der Schiffsbranche: Beteiligungsgesellschaft Reefer-Flottenfonds mbH & Co. KG insolvent

450

Den diversen Insolvenzen in den letzten Jahren in diesem Bereich schließt sich nun eine neue an: Die Beteiligungsgesellschaft Reefer-Flottenfonds mbH & Co. KG ist insolvent. Soweit wir informiert sind, könnten davon bis zu 50.000 Anleger betroffen sein. Gemeinsam mit der Beteiligungsgesellschaft wurde 5. Februar bei vierzehn weiteren Schifffahrtsgesellschaften das Insolvenzverfahren eröffnet. Bei den einzelnen Gesellschaften handelt es sich um Kommanditgesellschaften, die zusammen als geschlossener Fonds konzipiert sind. Nahezu alle Kommanditanteile der Schifffahrtsgesellschaften werden gehalten von der als Holding agierenden Beteiligungsgesellschaft Reefer-Flottenfonds mbH & Co. KG. Betroffen sind unter anderem:

„Comoros Stream“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG
„Eastern Bay“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG
„Elvira“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG
„Emerald“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG
„Esmeralda“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG
„Lombok Strait“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG
„Luzon Strait“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG
„Polarlight“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG
„Santa Lucia“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG
„Santa Maria“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG

Nun wird man dann in den nächsten Tagen sicherlich weitere Meldung zu diesem Thema lesen können, möglicherweise auch, warum die Insolvenzen zu diesem Zeitpunkt wohl offensichtlich nicht mehr zu vermeiden waren.

Und sicher werden sich hier auch wieder „Anlegerschutzanwälte“ melden, die ein „Stück vom Kuchen“ abhaben wollen. Möglicherweise geht es aber hier nur noch um die Anmeldung der Forderung zur Insolvenztabelle, die man dann in der Tat sicherlich von einem Rechtsanwalt machen lassen sollte. Das hat die Erfahrung der letzten Jahre gezeigt, denn Insolvenzverwalter sind oft sehr schnell bei der Ablehnung von berechtigten Forderungen der Gläubiger.

Fachanwalt Jens Reime führt dazu weiter aus:

„Bei den Schiffen handelt es sich um Kühlschiffe mit einer Kühlraumkapazität zwischen 464.000 und 626.000 Kubikfuß sowie einer zusätzlichen Containerstellplatzkapazität zwischen 170 TEU und 440 TEU, mit der Möglichkeit des Transports von Kühlcontainern. Die Schiffe wurden zwischen 1997 und 2002 in Japan und in Taiwan gebaut und von den Schifffahrtsgesellschaften zwischen dem 30. Januar 2006 und 16. Februar 2006 übernommen. Alle 14 Schiffe sind auf unbestimmte Zeit im Seatrade Reefer-Pool der Seatrade Reefer Chartering N. V., Antwerpen, dem weltweit größten Reefer-Pool beschäftigt. Vertragsreeder aller 14 Schiffe ist die Triton Schifffahrt GmbH, Leer, eine 100 %-ige Tochter der Seatrade Holding B. V. und Mitglied der Seatrade Shipmanagement Group.

Der Konzern weist ein mit TEUR 33.257 negatives Eigenkapital auf Sämtliche Konzerntochtergesellschaften sind bilanziell überschuldet, das Mutterunternehmen weist ein positives Eigenkapital aus. Die Geschäftsführung ging noch Ende 2016 bei den Tochtergesellschaften von einer positiven Fortführungsprognose aus. Diese ist jedoch abhängig von einem positiven Verhandlungsverlauf mit der finanzierenden Bank bezüglich der Darlehensbedingungen ab 2017. Der Buchwert der 14 Schiffe beträgt zum 31. Dezember 2016 TEUR 100.444 (Vorjahr TEUR 113.380). Das

Hauptvermögen des Konzerns in Form der 14 Schiffe (84,7 % der Summe der Aktiva) ist durch langfristiges Kapital finanziert. Durch Abschluss eines Zinssatzswaps sind die Zinsen für rund 80 % des Darlehensbetrages bis zum Jahr 2020 gesichert. Für in EUR anfal1ende Ausgaben werden Devisenkassageschäfte getätigt. Die Ertragslage des Konzerns ist abhängig von der Höhe der Pool einnahmen der Schiffe.

Es bestand schon Ende 2016 das das Risiko, dass durch niedrige Erlöse aus Liniendiensten und Ladungskontrakten sowie niedrige Spot und Charterraten und/oder höhere Brennstoffpreise die Pooleinnahmen sinken. Des Weiteren

beeinflusst die anhaltende Schwäche des mit Überkapazitäten zu kämpfenden Containerschiffsmarktes die erzielbaren Erlöse in der Kühlschifffahrt. Kühlladung kann sowohl auf Kühlschiffen als auch auf Containerschiffen in Kühlcontainern transportiert werden. Es ist schon Ende 2016 absehbar gewesen, dass die Pool erlöse im Jahr 2017 nicht ausreichen werden, neben den Schiffsbetriebskosten den vertraglich vorgesehenen Kapitaldienst in voller Höhe zu leisten.

Im Darlehensvertrag nebst Nachträgen sind verschiedene Kreditschutzklauseln (Covenants) definiert. Der Darlehensvertrag sieht vor, dass die im Sanierungsgutachten angenommenen Erlöse, Schiffsbetriebskosten und Tilgungen auf das Schiffshypothekendarlehen von den Gesellschaften eingehalten werden müssen. Anderenfalls ist die Bank zur Kündigung des Darlehensvertrags berechtigt. Die Werterhaltklausel (Asset Protection Clause ), die auf Basis der dem Finanzierungskonzept zugrunde gelegten Annahmen festgelegt wurde, ist gemäß einer Kalkulation der Bank verletzt. Die Fondsgeschäftsführung hat die Bank mit Schreiben vom 19. Mai 2017 um Zustimmung gebeten, ihre Rechte aus der Kreditschutzklausel nicht auszuüben und den Darlehensvertrag nicht zu kündigen. Die Bank hat dies bisher stillschweigend akzeptiert und von ihren Rechten bis heute keinen Gebrauch gemacht.

Anleger rügen falsche Angaben im Emissionsprospekt So soll der Emissionsprospekt nicht hinreichend über die Konkurrenzsituation zwischen den konventionellen Kühlschiffen und Kühlcontainerschiffen informiert und der Prospekt insoweit irreführend und unvollständig ist. Risiken und Besonderheiten des Kühlschiffmarktes zum Zeitpunkt der Emission sollen durch den Prospekt nicht vollständig abbildet und der Prospekt deshalb unvollständig und irreführend ist und dass der Emissionsprospekt irreführend die Kaufpreise als „noch günstig“ darstellt, obwohl die die Fondsschiffe zu deutlich höheren Preisen eingekauft wurden als diese auf dem Markt für Second-Hand-Schiffe gehandelt wurden, und insoweit ein erheblicher Prospektfehler vorliegt.

Gerügt wird auch, dass der Emissionsprospekt nicht darüber informiert, dass die Kühlschiffe zum Zeitpunkt der Emission diverse Schäden aufwiesen und ein wirtschaftlich erfolgreicher Betrieb für die prognostizierten Jahre voraussetzte, dass diese in einem technisch einwandfreien Zustand bleiben und eine rechtzeitige Überholung der Anlagen stattfindet, und der Prospekt insoweit unvollständig ist, dass der Emissionsprospekt nicht darüber informiert, dass bei neun von 14 Fondsschiffen der wirtschaftliche Schiffsbetrieb durch eine fehlende Automatisierung der Maschinenanlage beeinträchtigt ist und insoweit der Prospekt unvollständig und irreführend ist Anleger sollten daher die Verjährungsfristen im Auge behalten und rechtzeitig handeln- es wird nicht besser.

Da die letzte Konzernbilanz von 2016 Entnahmen der Anleger von über 7,5 Millionen Euro ausweist, dürfte aufgrund der jahrelangen bilanziellen Überschuldung der Tochtergesellschaften, von einem Regress des Insolvenzverwalters gegen die Anleger nach § 171 HGB auszugehen sein zur Rückzahlung der Ausschüttungen.“

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein