Start Allgemein Schulnoten/ -zeugnisse und ihre Anfechtbarkeit

Schulnoten/ -zeugnisse und ihre Anfechtbarkeit

792

Noten lassen sich in verschiedene Kategorien unterteilen, denen jeweils unterschiedliche Bedeutung zukommt. Maßgebliches Kriterium ist die sogenannte „Regelungswirkung nach außen“. Diese beschreibt, ob ein staatliches Handeln (hier: die Vergabe von Noten) Rechte des Betroffenen (also des Schülers) unmittelbar begründet, ändert, aufhebt, mit bindender Wirkung feststellt oder verneint.

Bezogen auf Noten bedeutet das, dass diese für die weitere Schullaufbahn des Schülers erheblich sein müssen (z. B. für die Versetzung) oder über die Schule hinaus die Stellung des Schülers verändern. Dies ist z. B. der Fall, wenn die Note tatsächliche Auswirkungen auf das künftige Berufsleben des Schülers hat, beispielsweise weil er wegen einer schlechten Englischnote den gewünschten Ausbildungsplatz nicht bekommt.

Man muss also unterscheiden:

Art der Note/des Zeugnisses Rechtliche Einordnung
Einzelne Klausurnoten Bewertung einer Einzelleistung; sie haben keine unmittelbare Wirkung nach außen.
Mündliche Noten Während des Schuljahres: Bewertung einer Einzelleistung; sie haben keine unmittelbare Wirkung nach außen.

Bei Abschlussprüfungen (z. B. Abitur): Sie haben als Abschlussnoten Außenwirkung.

Noten im Halbjahreszeugnis Sie geben den Leistungsstand zu diesem Zeitpunkt wieder und haben keine unmittelbare Wirkung nach außen.

Ausnahme: In der Oberstufe ab der Qualifikationsphase zählen die Halbjahresnoten direkt in die Abiturnote und haben damit Außenwirkung.

Noten im Jahreszeugnis Sie sind eine Leistungsbewertung für das gesamte Schuljahr. Sie haben als Einzelnote eine Außenwirkung, wenn sie über die Schule hinaus Einfluss auf das Leben des Schülers haben.
Halbjahreszeugnis Dies ist eine Leistungseinschätzung zum Schulhalbjahr ohne Außenwirkung.

Ausnahme: Das Halbjahreszeugnis im Abschlussjahr, wenn es für Bewerbungen verwendet wird (z. B. für einen Ausbildungsplatz).

Jahreszeugnis Dies ist ein Verwaltungsakt (Bescheid) mit Wirkung nach außen. Es kann angefochten werden.
Abschlusszeugnis Dies ist ein Verwaltungsakt (Bescheid) mit Wirkung nach außen. Es kann angefochten werden.

Für die Vergabe von Noten für Klassenarbeiten oder Klausuren (sog. schriftliche Leistungsnachweise) finden sich in den landesrechtlichen Vorschriften mehr oder weniger detaillierte Vorgaben. Je nach Bundesland stehen diese in einer allgemeinen Verordnung zur Gestaltung des Schulalltags oder in noch spezielleren Verordnungen. In der Regel geben die Webseiten der Kultusministerien der Länder eine sehr gute Übersicht über die rechtlichen Grundlagen im Schulbereich.

Kann man gegen ein Schulzeugnis vorgehen?

Wie bei den Schulnoten muss auch beim Zeugnis zwischen dem Halbjahres- und dem Jahreszeugnis unterschieden werden. Das Halbjahreszeugnis hat – außer in der Oberstufe und für Bewerbungen – keine Außenwirkung. Man kann dagegen nicht gerichtlich vorgehen, sondern nur bei der Schule eine Beschwerde einreichen.

Jahres- und besonders Abschlusszeugnisse stellen Verwaltungsakte dar und können als solche mit einem Widerspruch angegriffen werden. Diesen reicht man ebenfalls bei der Schule ein.

Sollte der Widerspruch gegen das Zeugnis keinen Erfolg haben, kann man auch gegen das Zeugnis vor dem Verwaltungsgericht klagen. Wenn es um die Versetzung in die nächste Klassenstufe geht, sollte man damit nicht zu lange warten, sondern lieber ein Eilverfahren im einstweiligen Rechtsschutz anstreben.

Wenn man sich auf einen Ausbildungs- oder Praktikumsplatz bewirbt, tut man dies meist schon im Laufe des Schuljahrs, bevor die Abschlusszeugnisse ausgestellt werden. Das dafür verwendete Halbjahreszeugnis (beispielsweise der 10. Realschulklasse) hat dann auch eine Außenwirkung. Hier kann sich eine genaue Überprüfung des Zeugnisses lohnen.

Kann man auch nur einzelne Noten anfechten?

Man kann auch gegen einzelne Noten im Jahres-/Abschlusszeugnis vorgehen. Dazu muss die Note tatsächliche Auswirkungen auf das Leben des Schülers und sein Vorankommen außerhalb der Schule haben. Es wird aber nicht überprüft, ob die Note angemessen ist, sondern ob sie vorschriftsmäßig vergeben wurde. Das Gericht überprüft also, ob die landesrechtlichen Vorgaben für die Erstellung von Zeugnisnoten eingehalten wurden. So geben viele Länder beispielsweise vor, zu wie viel Prozent die Note sich aus den schriftlichen Klausuren und zu wie viel Prozent sie sich aus anderen Leistungen des Schülers zusammenzusetzen hat.

Das gilt auch für mündliche Noten einer Abschlussprüfung (z. B. Abitur). Diese sind generell anfechtbar. Da die Bewertung der Prüfungsleistung aber dem Ermessen des Prüfers (Lehrer) unterliegt, ist die Überprüfungsmöglichkeit des Gerichts eher gering. Auf eine Verbesserung der Note sollte man daher nicht hoffen.

Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/streit-um-die-noten-zur-rechtlichen-einordnung-von-schulnoten-und-zeugnissen_152174.html

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein