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Konkurs der Piccor AG

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„Wir haben den Konkurs der Piccor AG schon länger erwartet“, so ein Sprecher der Interessengemeinschaft (IG) PICAM PICCOR PICCOX Anleger e.V., die die Interessen der geschädigten Anleger der PICCOX, Piccor AG und PiKonstant vertritt.

Mit Publikationsdatum vom 11.1.2019 hat das Schweizerische Handelsmantsblatt unter Meldungsnummer KK01-0000001871 die „vorläufige Konkursanzeige“ für die PICCOR AG publiziert.

Das Konkursverfahren in der Schweiz dem deutschen Insolvenzverfahren nicht unähnlich, hat aber eigene Ausprägungen und damit für Anleger eines Unternehmens, das im Konkurs bzw. in der Liquidation ist, eigene Tücken. Im schlimmsten Falle könnten dann nämlich Ansprüche der Anleger einfach untergehen, sollte das Unternehmen einfach von Amts wegen geschlossen werden.

Daher wäre im Fall der Piccor AG die Durchführung eines ordentlichen Konkursverfahrens, in dem alle Ansprüche herein geholt werden und die so erlangten Gelder dann unter den Berechtigten – also den Anlegern – aufgeteilt werden, unbedingt im Interesse der Anleger.

„Die IG wird sich kurzfristig mit den zuständigen Behörden im Kanton Zug in Verbindung setzen, um die aktuell in der Sache verfügbaren Informationen abzufragen und die Mitglieder über die jetzt eventuell notwendigen Veranlassungen zu informieren“, so ein Sprecher der IG PICAM PICCOR PICCOX Anleger e.V.

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