Start Justiz Insolvenzverfahren MCE Fonds – Insolvenzantragsverfahren

MCE Fonds – Insolvenzantragsverfahren

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514 IN 44/18: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MCE Fonds 08 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co.KG, Speersort 4-6, 20095 Hamburg (AG Hamburg, HRA 110432), vertr. d.: 1. BPY Verwaltungs 08 GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Holger Dahm, (Geschäftsführer), ist der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Caroline Beyß zusätzlich zu der am 17.12.2018 um 13:15 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Ermächtigung zur Vornahme der folgenden einzelnen Geschäfte mit Wirkung für die Insolvenzmasse erteilt worden: 

  • Anmeldung der Forderungen der Insolvenzschuldnerin gegenüber der Alphabet Kapital AG zur Insolvenztabelle und Wahrnehmung der Rechte der Insolvenzschuldnerin in der Gläubigerversammlung der Alphabet Kapital AG am 17.01.2019
  • Begründung eines Vertragsverhältnisses und der damit einhergehenden Verbindlichkeiten gegenüber der Alldatax Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG, Bremen, im Zusammenhang mit der Aufarbeitung der Ansprüche aus Kommanditistenhaftung gemäß § 172 Abs. 4 HGB, soweit die entstehenden Kosten aus der voraussichtlich aus der Masse zu decken sein werden, und Erfüllung der so begründeten Masseverbindlichkeiten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Bremen, 11.01.2019

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514 IN 40/18: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MCE Beteiligungsportfolio I GmbH & Co. KG, Speersort 4-6, 20095 Hamburg (AG Hamburg, HRA 112326), vertr. d.: 1. ALPHABET Konzept GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Holger Dahm, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Timm Gessner zusätzlich zu der am 17.12.2018 um 13:30 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Ermächtigung zur Vornahme des folgenden einzelnen Geschäfts mit Wirkung für die Insolvenzmasse erteilt worden:

  • Begründung eines Vertragsverhältnisses und der damit einhergehenden Verbindlichkeiten gegenüber der Alldatax Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG, Bremen, im Zusammenhang mit der Aufarbeitung der Ansprüche aus Kommanditistenhaftung gemäß § 172 Abs. 4 HGB, soweit die entstehenden Kosten aus der voraussichtlich aus der Masse zu decken sein werden, und Erfüllung der so begründeten Masseverbindlichkeiten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Bremen, 11.01.2019


514 IN 46/18: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MCE Erste Zweitmarktportfolio Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Speersort 4 – 6, 20095 Hamburg (AG Hamburg, HRA 107838), vertr. d.: 1. BPY Verwaltungs 01 GmbH, Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Holger Dahm, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Timm Gessner zusätzlich zu der am 17.12.2018 um 13:05 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Ermächtigung zur Vornahme der folgenden einzelnen Geschäfte mit Wirkung für die Insolvenzmasse erteilt worden:

  • Anmeldung der Forderungen der Insolvenzschuldnerin gegenüber der Alphabet Kapital AG zur Insolvenztabelle und Wahrnehmung der Rechte der Insolvenzschuldnerin in der Gläubigerversammlung der Alphabet Kapital AG am 17.01.2019
  • Begründung eines Vertragsverhältnisses und der damit einhergehenden Verbindlichkeiten gegenüber der Alldatax Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG, Bremen, im Zusammenhang mit der Aufarbeitung der Ansprüche aus Kommanditistenhaftung gemäß § 172 Abs. 4 HGB, soweit die entstehenden Kosten aus der voraussichtlich aus der Masse zu decken sein werden, und Erfüllung der so begründeten Masseverbindlichkeiten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Bremen, 11.01.2019


514 IN 43/18: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MCE Fonds 04 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Speersort 4-6, 20095 Hamburg (AG Hamburg, HRA 109145), vertr. d.: 1. BPY Verwaltungs 04 GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Holger Dahm, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Timm Gessner zusätzlich zu der am 17.12.2018 um 12:55 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Ermächtigung zur Vornahme der folgenden einzelnen Geschäfte mit Wirkung für die Insolvenzmasse erteilt worden:

  • Anmeldung der Forderungen der Insolvenzschuldnerin gegenüber der Alphabet Kapital AG zur Insolvenztabelle und Wahrnehmung der Rechte der Insolvenzschuldnerin in der Gläubigerversammlung der Alphabet Kapital AG am 17.01.2019
  • Begründung eines Vertragsverhältnisses und der damit einhergehenden Verbindlichkeiten gegenüber der Alldatax Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG, Bremen, im Zusammenhang mit der Aufarbeitung der Ansprüche aus Kommanditistenhaftung gemäß § 172 Abs. 4 HGB, soweit die entstehenden Kosten aus der voraussichtlich aus der Masse zu decken sein werden, und Erfüllung der so begründeten Masseverbindlichkeiten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Bremen, 11.01.2019


514 IN 41/18: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MCE Fonds 05 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Speersort 4-6, 20095 Hamburg (AG Hamburg, HRA 109146), vertr. d.: 1. BPY Verwaltungs 05 GmbH, Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Holger Dahm, (Geschäftsführer), ist der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Caroline Beyß zusätzlich zu der am 17.12.2018 um 15:45 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Ermächtigung zur Vornahme der folgenden einzelnen Geschäfte mit Wirkung für die Insolvenzmasse erteilt worden:

  • Anmeldung der Forderungen der Insolvenzschuldnerin gegenüber der Alphabet Kapital AG zur Insolvenztabelle und Wahrnehmung der Rechte der Insolvenzschuldnerin in der Gläubigerversammlung der Alphabet Kapital AG am 17.01.2019
  • Begründung eines Vertragsverhältnisses und der damit einhergehenden Verbindlichkeiten gegenüber der Alldatax Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG, Bremen, im Zusammenhang mit der Aufarbeitung der Ansprüche aus Kommanditistenhaftung gemäß § 172 Abs. 4 HGB, soweit die entstehenden Kosten aus der voraussichtlich aus der Masse zu decken sein werden, und Erfüllung der so begründeten Masseverbindlichkeiten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Bremen, 11.01.2019


514 IN 42/18: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MCE Fonds 07 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Speersort 4-6, 20095 Hamburg (AG Hamburg, HRA 110291), vertr. d.: 1. BPY Verwaltungs 07 GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Holger Dahm, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (Geschäftsführer), ist der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Caroline Beyß zusätzlich zu der am 17.12.2018 um 13:45 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Ermächtigung zur Vornahme der folgenden einzelnen Geschäfte mit Wirkung für die Insolvenzmasse erteilt worden:

  • Anmeldung der Forderungen der Insolvenzschuldnerin gegenüber der Alphabet Kapital AG zur Insolvenztabelle und Wahrnehmung der Rechte der Insolvenzschuldnerin in der Gläubigerversammlung der Alphabet Kapital AG am 17.01.2019
  • Begründung eines Vertragsverhältnisses und der damit einhergehenden Verbindlichkeiten gegenüber der Alldatax Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG, Bremen, im Zusammenhang mit der Aufarbeitung der Ansprüche aus Kommanditistenhaftung gemäß § 172 Abs. 4 HGB, soweit die entstehenden Kosten aus der voraussichtlich aus der Masse zu decken sein werden, und Erfüllung der so begründeten Masseverbindlichkeiten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Bremen, 11.01.2019


514 IN 47/18: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MCE Fonds 09 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co.KG, Speersort 4-6, 20095 Hamburg (AG Hamburg, HRB 112111), vertr. d.: 1. BPY Verwaltungs 09 GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Holger Dahm, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Timm Gessner zusätzlich zu der am 17.12.2018 um 12:45 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Ermächtigung zur Vornahme der folgenden einzelnen Geschäfte mit Wirkung für die Insolvenzmasse erteilt worden:

  • Anmeldung der Forderungen der Insolvenzschuldnerin gegenüber der Alphabet Kapital AG zur Insolvenztabelle und Wahrnehmung der Rechte der Insolvenzschuldnerin in der Gläubigerversammlung der Alphabet Kapital AG am 17.01.2019
  • Begründung eines Vertragsverhältnisses und der damit einhergehenden Verbindlichkeiten gegenüber der Alldatax Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG, Bremen, im Zusammenhang mit der Aufarbeitung der Ansprüche aus Kommanditistenhaftung gemäß § 172 Abs. 4 HGB, soweit die entstehenden Kosten aus der voraussichtlich aus der Masse zu decken sein werden, und Erfüllung der so begründeten Masseverbindlichkeiten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Bremen, 11.01.2019


514 IN 48/18: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MCE Fonds 10 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co.KG, Speersort 4-6, 20095 Hamburg (AG Hamburg, HRA 111573), vertr. d.: 1. BPY Verwaltungs 10 GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Holger Dahm, (Geschäftsführer), ist der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Caroline Beyß zusätzlich zu der am 17.12.2018 um 12:25 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Ermächtigung zur Vornahme des folgenden einzelnen Geschäfts mit Wirkung für die Insolvenzmasse erteilt worden:

  • Begründung eines Vertragsverhältnisses und der damit einhergehenden Verbindlichkeiten gegenüber der Alldatax Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG, Bremen, im Zusammenhang mit der Aufarbeitung der Ansprüche aus Kommanditistenhaftung gemäß § 172 Abs. 4 HGB, soweit die entstehenden Kosten aus der voraussichtlich aus der Masse zu decken sein werden, und Erfüllung der so begründeten Masseverbindlichkeiten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Bremen, 11.01.2019


514 IN 45/18: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MCE Reederzins 1 GmbH & Co. KG, Speersort 4-6, 20095 Hamburg (AG Hamburg, HRA 112112), vertr. d.: 1. MCE Reederzins Verwaltungsgesellschaft mbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Daniel Koch, (Geschäftsführer), ist der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Caroline Beyß zusätzlich zu der am 17.12.2018 um 12:35 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Ermächtigung zur Vornahme des folgenden einzelnen Geschäfts mit Wirkung für die Insolvenzmasse erteilt worden:

  • Begründung eines Vertragsverhältnisses und der damit einhergehenden Verbindlichkeiten gegenüber der Alldatax Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG, Bremen, im Zusammenhang mit der Aufarbeitung der Ansprüche aus Kommanditistenhaftung gemäß § 172 Abs. 4 HGB, soweit die entstehenden Kosten aus der voraussichtlich aus der Masse zu decken sein werden, und Erfüllung der so begründeten Masseverbindlichkeiten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Bremen, 11.01.2019


514 IN 39/18: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MCE Zweite Zweitmarktportfolio Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Speersort 4 – 6, 20095 Hamburg (AG Hamburg, HRA 107839), vertr. d.: 1. BPY Verwaltungs 02 GmbH, Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Holger Dahm, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Timm Gessner zusätzlich zu der am 17.12.2018 um 13:35 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Ermächtigung zur Vornahme des folgenden einzelnen Geschäfts mit Wirkung für die Insolvenzmasse erteilt worden:

  • Begründung eines Vertragsverhältnisses und der damit einhergehenden Verbindlichkeiten gegenüber der Alldatax Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG, Bremen, im Zusammenhang mit der Aufarbeitung der Ansprüche aus Kommanditistenhaftung gemäß § 172 Abs. 4 HGB, soweit die entstehenden Kosten aus der voraussichtlich aus der Masse zu decken sein werden, und Erfüllung der so begründeten Masseverbindlichkeiten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Bremen, 11.01.2019

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