Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 7. November 2018 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro zulasten der Panamax Aktiengesellschaft festgesetzt.
Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Panamax Aktiengesellschaft hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2017 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.
Der Bescheid ist bestandskräftig.