Start Verbraucherschutz Ist das Verbreiten von „Fake News“ strafbar?

Ist das Verbreiten von „Fake News“ strafbar?

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Fake News ist ein englischer Begriff, der sich aus zwei Worten zusammensetzt. „Fake“ bedeutet „gefälscht“, „news“ heißt „Nachrichten“. Folglich handelt es sich um gefälschte Nachrichten – meist mit politischem oder gesellschaftlichem Inhalt. Mittels reißerischer Überschriften, gefälschter Bilder und Behauptungen werden Lügen und propagandistische Inhalte im Internet – vor allem in sozialen Netzwerken – in Umlauf gebracht und verbreitet. Fake News erwecken beim Leser meist den Eindruck, es handele sich dabei um echte Nachrichten. 

Die Intention dieser Falschmeldungen besteht insbesondere darin, dass die Leser die Beiträge anklicken, liken, d. h. für gut befinden, und an andere weiterleiten. Manche Fake News können auch gefährliche Computer-Viren beinhalten, durch die persönliche Daten der Internet-Nutzer ausgespäht werden. Neben diesen schädlichen Falschmeldungen gibt es außerdem Fake News, die auf politische Hetze abzielen. So kann mittels erfundener Skandale und falscher Behauptungen beispielsweise die Glaubwürdigkeit von Politikern, z. B. während eines Wahlkampfes, beeinträchtigt werden.
Um Falschmeldungen zu erkennen, sollten die Quellen des Beitrages sorgfältig kontrolliert werden und auch der Text ist kritisch auf Einseitigkeit und Meinungsmache zu prüfen.

Fake-News-Blogger zu 12.000 Euro verurteilt

Das Amtsgericht (AG) Mannheim verurteilte Anfang Januar 2019 einen Blog-Betreiber zu einer Geldstrafe von 12.000 Euro. Ende März 2018 veröffentlichte er auf einem lokalen Internetblog eine Falschmeldung. Ihr Titel lautete „Massiver Terroranschlag in Mannheim“. Darin berichtete der Blogger über einen Angriff von 50 Tätern, die mit Macheten und Messern 136 Menschen getötet und 237 Passanten verletzt hätten. Des Weiteren schrieb er in seinem Artikel, den rund 20.000 Menschen lasen, dass ein Teil der Angreifer noch nicht gefasst sei und noch in Mannheim sein Unwesen trieb. Dem Text folgte eine sogenannte Bezahlschranke, die in Verbindung mit dem Abschluss eines Probe-Abos stand. Willigten Leser in ein solches Abo ein, erhielten sie die Info, die Nachricht sei frei erfunden.

Der Betreiber des Blogs gab an, er wollte mit seinem Artikel auf potenzielle Terrorbedrohungen aufmerksam machen.
Das Amtsgericht Mannheim verurteilte ihn zu einer Geldstrafe. Es begründete letztlich sein Urteil damit, dass der Blog-Betreiber den öffentlichen Frieden gestört habe, wie es auch § 126 Strafgesetzbuch (StGB) regelt. Er habe mit Absicht einen Terrorakt vorgetäuscht. Der Verteidiger des Angeklagten kündigte an, in Berufung zu gehen. Seiner Meinung nach seien Fake News nicht strafbar.

Welche Strafen drohen bei der Verbreitung von Fake News?

Grundsätzlich existiert kein konkreter Paragraf in deutschen Gesetzen, der das Verbreiten von Falschmeldungen im Internet unter Strafe stellt.
Fake News werden dann strafrechtlich verfolgt, wenn konkret auf eine Person Bezug genommen wird und ihre persönlichen Rechte verletzt werden. Folglich wird wegen Beleidigung, übler Nachrede bzw. Verleumdung ermittelt. Üble Nachrede liegt laut § 186 StGB vor, wenn eine wahre Tatsache verbreitet wird, die eine andere Person betrifft und diese herabwürdigt. Verleumdung bedeutet gemäß § 187 StGB, dass mit Vorsatz unwahre Tatsachen behauptet werden, jemand also über einen anderen Lügen verbreitet, die ebenfalls eine andere Person betreffen und gleichzeitig herabwürdigen.
Sowohl bei übler Nachrede als auch bei Verleumdung kann man entweder zu einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren verurteilt werden. Lautet der Straftatbestand hingegen Volksverhetzung (§ 130 StGB), wenn es sich beispielsweise um das Thema rassistische Hetze bzw. Hass gegen Geflüchtete handelt, ist eine Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren möglich.
Und nicht nur das Verfassen, sondern auch das Weiterverbreiten und Kommentieren von Falschmeldungen im Netz, die sich gegen konkrete Personen richten, ist strafbar.

Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/fake-news-strafbar-oder-einfach-nur-ein-schlechter-scherz_151456.html

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