Dark Mode Light Mode

Insolvenzantragsverfahren der Brilliant Bau GmbH

In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Brilliant Bau GmbH (AG Offenbach am Main, HRB 45426), ist gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ottmar Hermann, (Ffm.-Fach 183), Goldsteinstraße 114, D 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 91 30 92 0, Fax: 069 / 91 30 92 30 bestellt worden.

Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 02.01.2019/Az.: 8 IN 487/18

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Köln: Vollstreckungsverfahren

Next Post

City Asset Management GmbH - Insolvenzantragsverfahren