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United Power Technology AG – BaFin setzt Geldbußen fest

Die BaFin hat am 20. November 2018 Geldbußen in Höhe von insgesamt 400.000 Euro gegen die United Power Technology AG festgesetzt.

Der Sanktion lagen Verstöße gegen § 114 Absatz 1 Satz 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zugrunde. Die United Power Technology AG hatte keine Bekanntmachung darüber veröffentlicht, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse die in § 114 Absatz 1 Satz 2 genannten Rechnungslegungsunterlagen für die Geschäftsjahre 2016 und 2017 zusätzlich zu ihrer Verfügbarkeit im Unternehmensregister öffentlich zugänglich sind.

Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.

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