Start Verbraucherschutz BBBank e.G. – Widerruf auch nach 2010 möglich

BBBank e.G. – Widerruf auch nach 2010 möglich

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Auch bei neueren Darlehensverträgen der BBBank e.G. ergeben sich gute Chancen für einen erfolgreichen Widerruf. Betroffen sind Vertragsabschlüsse aus dem Zeitraum ab dem 11.06.2010.

Die Genossenschaftsbank sieht sich womöglich einer Vielzahl von Rückabwicklungen auch bei bisher als vermeintlich unangreifbar geglaubten Widerrufsinformationen ausgesetzt. 

Der Fall

Der von Mayer & Mayer Rechtsanwälte betreute Mandant hatte im September 2012 zwei Immobilienfinanzierungen bei Badischen Beamtenbank Karlsruhe abgeschlossen. Drei Jahre später wurden die Kredite vorzeitig gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung abgelöst.

Dabei stellte die Bank dem Kunden noch zusätzliche Gebühren für die – wohl im eigenen Interesse – vorgenommene Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigungen in Rechnung. Wenige Monate später widerrief der Darlehensnehmer seine Vertragserklärungen und forderte die BBBank zur Rückabwicklung der Kredite auf. Diese lehnte die Widerrufsberechtigung jedoch zunächst ab.

Nach Geltendmachung der Ansprüche durch Mayer & Mayer Rechtsanwälte zahlte die BBBank die vereinnahmten Berechnungsgebühren für die Vorfälligkeitsentschädigung freiwillig zurück. Im Übrigen stellte sie sich auf den Standpunkt, die Rechtsmäßigkeit ihrer Widerrufsbelehrungen aus dem Zeitraum 2010 bis 2014 sei gerichtlich bestätigt.

Dabei verwies die Bank auf obergerichtliche und höchstrichterliche Entscheidungen, die nach Ansicht von Mayer & Mayer Rechtsanwälte sämtlich nicht einschlägig waren. Der von Mayer & Mayer vertretene Darlehensnehmer verklagte in der Folge die BBBank auf die volle Rückabwicklung der widerrufenen Darlehensverträge.

Landgericht Karlsruhe schließt sich Mayer & Mayer Rechtsanwälte an

Der Widerruf ist wirksam! Das in Widerrufsangelegenheiten gegen die BBBank zuständige Landgericht Karlsruhe bestätigte die Auffassung von Mayer & Mayer Rechtsanwälte in vollem Umfang.

Widerrufsinformationen der BBBank verwirrend bzw. unvollständig

In der mündlichen Verhandlung vom 7. November 2018 wies das Gericht darauf hin, dass es die Widerrufsinformationen der BBBank als inhaltlich fehlerhaft ansieht.

Der in der Widerrufsbelehrung abgedruckte Passus über die Gebäudeversicherung – als Vertrag über eine Zusatzleistung – sei kritisch. Der Belehrungstext sei aus Sicht der Richter verwirrend, da der Leser bei einer objektiven Betrachtung befürchten müsse, dass durch den Widerruf des Darlehensvertrages automatisch auch seine Bindung an den Gebäudeversicherungsvertrag – mithin auch der Versicherungsschutz – wegfiele.

Bei der Sachverhaltsaufklärung konnte aus Sicht der Vorsitzenden offen bleiben, ob der klägerische Gebäudeversicherungsvertrag eine „obligatorische Zusatzleistung“ im Rechtssinne darstellte. Selbst wenn man entsprechend der Formulierung in der Widerrufsinformation annähme, bei dem Versicherungsvertrag handelte es sich tatsächlich um eine „Zusatzleistung“, würden jedenfalls die damit korrespondieren Angaben zu den Kosten in der Darlehensvertragsurkunde fehlen.

Die Widerrufsfrist wäre in diesem Fall also wegen der Unvollständigkeit der gesetzlichen Pflichtangaben nicht angelaufen. Auch eine Verwirkung der Widerrufsrechte lehnte das Landgericht Karlsruhe nach seiner vorläufigen Einschätzung ab.

Die Vorsitzende legte in der Folge der Genossenschaftsbank eindringlich nahe, die Angelegenheit durch eine Einigung gütlich beizulegen. Nach diesen gerichtlichen Hinweisen konnte der Rechtsstreit somit bereits im ersten Rechtszug durch einen Vergleich erledigt werden.

Rückabwicklung von Baufinanzierungen lohnt sich

Für Immobiliendarlehen, die ab dem 11. Juni 2010 bis zum 20. März 2016 abgeschlossen wurden, gilt weiterhin ein „ewiges“ Widerrufsrecht. Interessant ist eine Überprüfung der Widerruflichkeit insbesondere dann, wenn hohe Vorfälligkeitsentschädigungen aufgrund Kündigung des Darlehens, z. B. wegen Verkaufs des Objekts verlangt werden.

Vorfälligkeitsentschädigung und Nichtabnahmeentschädigung fallen weg

Der Widerruf hat nicht nur den Vorteil, dass der unliebsame Vertrag ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung bzw. Nichtabnahmeentschädigung aufzulösen ist. Für die bereits an die Bank geflossenen Zahlungen erhält der Kunde üblicherweise Nutzungswertersatz in Höhe des gesetzlichen Verzugszinses. Nutzungswertersatz gibt es aber nur für Verbraucher, die ihren Darlehensvertrag bis 12. Juni 2014 abgeschlossen haben.

Widerruf auch bei fehlerhaften Pflichtinformationen

Der Widerruf greift, wenn die erteilte Widerrufsbelehrung entweder mit Fehlern behaftet ist oder gar nicht erteilt wurde. Aber auch dann, wenn die Widerrufsbelehrung an sich fehlerfrei ist, jedoch die gesetzlichen Pflichtinformationen nicht vollständig oder nur fehlerhaft vorliegen, besteht in vielen Fällen noch ein Widerrufsrecht.

Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/widerruf-von-bbbank-darlehen-vertraege-aus-den-jahren-seit-sind-betroffen_150685.html

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