Die BaFin hat am 24. Oktober 2018 eine Geldbuße in Höhe von 135.000 Euro zulasten der Gigaset AG festgesetzt.
Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen Art. 17 Abs. 1 Unterabs. 1 der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) zugrunde. Die Gigaset AG hatte eine Insiderinformation nicht rechtzeitig veröffentlicht.
Die Gesellschaft hat am 5. November 2018 gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt.