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Unseriöse Online-Trading-Plattformen

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Die Maschen, mit denen die Trading-Plattformen Anleger locken, sind oft ähnlich: Anfangs wird ein kleines Startkapital von meist 250 Euro oder Dollar gefordert. Anleger berichten, dass sie zunächst Gewinne machten und ein „persönlicher Broker“ sie überzeugt habe, mit höheren Einzahlungen mehr Gewinne zu erzielen.

Sobald dann eine höhere Summe auf dem Konto der Online-Handel-Plattform eingegangen ist, fangen die Probleme an. Die Auszahlung von Guthaben wird verschleppt und die ‚persönlichen Broker‘ sind dann meist nicht mehr erreichbar. Oder sie belästigen die Anleger, die aus dem Handel aussteigen möchten, mit Telefonanrufen. 

Seriosität vorgetäuscht

Mit aufwändigen Internetseiten, die persönliche Erfolgsgeschichten erzählen, prominenten Namen oder durch die Verwendung von Logos bekannter Medien täuschen die Anbieter Seriosität vor. Ein Impressum gibt es auf den Seiten hingegen meist nicht. Da etliche dieser Plattformen im Ausland registriert sind, haben Verbraucher kaum eine Chance, an ihr Geld zu kommen.

Nach Verboten weichen Anbieter auf neue Produkte aus

Nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA den Vertrieb von Binären Optionen an Privatanleger verboten haben, wechseln manche Anbieter offensichtlich einfach zu CFD- und Forex-Trading. Teilweise tauchen hier nun dieselben Anbieternamen wieder auf.

Unseriöse Online-Handel-Plattformen erkennen

Damit Sie nicht auf unseriöses Online-Trading hereinfallen, achten Sie auf folgende Punkte:

  • EU-Lizenz
    Die BaFin warnt vor Geschäften mit Differenzkontrakten, die auf Plattformen ohne EU-Lizenz abgewickelt werden. Ob Anbieter eine Zulassung für die EU haben, erfahren Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin.
  • Impressum
    Prüfen Sie, ob die Online-Trading-Plattform ein Impressum besitzt. Tut sie das nicht, sollten Sie dort kein Geld anlegen.
  • Kontaktdaten
    Im Impressum müssen unter anderem die Adresse, ein Vertretungsberechtigter und eine E-Mail-Adresse angegeben sein. Außerdem sollte es einen Verweis auf das Handelsregister mit entsprechender Nummer geben. Hier finden Sie mehr Informationen zu den Informationspflichten von Internet-Anbietern.

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