Dark Mode Light Mode

Al Amal UG (haftungsbeschränkt): Aufhebung des Einstellunsgbescheides

Die BaFin hat der Al Amal UG (haftungsbeschränkt), München, mit Bescheid vom 3. April 2018 aufgegeben, das Finanztransfergeschäft einzustellen.

Die Gesellschaft bot Kunden den Geldtransfer nach Somalia an. Sie verfügt nicht über die zum Betrieb des Finanztransfergeschäfts erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Der Bescheid vom 3. April 2018 ist aufgehoben.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

BGH schützt Mieter bei Verkauf von Wohnungen - Rechtsprechung erweitert Mieterrechte

Next Post

Projekt "Am Auenwald" Leipzig - Entwickler: Propos Projektentwicklung GmbH