Start Justiz Insolvenzverfahren P & R-Insolvenzverwalter Jaffé – Gibt er Informationen verspätet heraus?

P & R-Insolvenzverwalter Jaffé – Gibt er Informationen verspätet heraus?

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„Nachdem seit Monaten die Staatsanwaltschaft München I in einer eigens gegründeten Arbeitsgruppe „Container“ ermittelt, ist nun auch die Schweizer Staatsanwaltschaft aus Zug aktiv geworden. Die Oberstaatsanwältin Hildegard Bäumler-Hösl von der Staatsanwaltschaft in München bestätigte auf Anfrage von investmentcheck, dass es eine enge Zusammenarbeit mit den Schweizer Kollegen gibt. Neben den Betrugsvorwürfen, dem unter anderem die Münchner Ermittler nachgehen, steht in der Eidgenossenschaft offenbar der Verdacht von Geldwäsche im Raum. Es soll sogar eine Kontopfändung geben, die der Insolvenzverwalter Jaffé allerdings nicht bestätigen wollte.“ Das konnte man gestern auf investmentcheck.de nachlesen.

Wir haben schon am Montag Informationen erhalten gehabt, dass auch bei der Schweizer Gesellschaft nicht alles „rund laufen soll“ und haben daraufhin dem zuständigen Pressesprecher von Insolvenzverwalter Jaffé kontaktiert und um eine Bestätigung dieser Information gebeten. Als Rückantwort erhielten wir eine Mail mit diesem Inhalt:

„Hallo Herr Bremer,

ich konnte Sie gerade telefonisch nicht erreichen, deshalb auch nochmals auf diesem Weg: An dem Gerücht ist gar nichts dran. Der Geschäftsbetrieb bei der Schweizer P&R läuft ungestört, alle Verträge werden erfüllt, alle Zahlungen gehen fristgemäß ein.“

Von irgendwelchen Problemen ist in dem Scheiben keine Rede. Nun fragen wir uns natürlich, warum Rechtsanwalt Jaffé eine solch schlechte Informationspolitik betreibt? Sollten Konten wirklich gepfändet worden sein, dann hätte das sicherlich einen erheblichen Einfluss auf die Auszahlungen an Insolvenzverwalter Jaffé und auch die Anleger.

Natürlich kann man den Verdacht der Schweizer Staatsanwaltschaft nachvollziehen, wenn man sich die Geschäfte von P&R anschaut. Insofern ist eine Kontopfändung dann schon denkbar. Insolvenzverwalter Jaffé sollte nun kurzfristig eine Pressemeldung herausgeben, um die Anleger ordentlich zu informieren, und ihnen die Unsicherheit zu nehmen. Die Anleger wurden schon genug belogen, betrogen und geschädigt. Das sollte nun ein Ende haben. Ein Insolvenzverwalter sollte solche Maßnahmen bitte immer zeitnah kommunizieren und nicht warten, bis das dann irgendjemand herausfindet.

Natürlich muss man auch fragen, ob diese mögliche Nichtinformation etwas zu tun mit einer Aktion SDK in den letzten Tagen? Hier wurde ja noch einmal an die Anleger appelliert, doch etwas gegen die Vermittler zu tun. Die Veröffentlichung zum jetzigen Zeitpunkt könnte natürlich, wenn man böse Gedanken hat, genau so gewollt gewesen sein. Es ist durchaus möglich und denkbar, dass die SDK diese Information als Gläubigervertreter gehabt haben könnte und das nun für eigene Zwecke nutzt. Das wäre nicht schön, sofern es so ist, aber wohl auch nicht vermeidbar.

In Sachen Jaffé, Mattil, SDK und Kanzlei Dr. Greger müssen wir uns möglicherweise noch auf einige Überraschungen gefasst machen. Schauen wir mal!

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