Start Justiz Insolvenzverfahren Antrag auf Insolvenzeröffnung der PROKON Projektentwicklung und Generalübernehmer GmbH zurückgewiesen

Antrag auf Insolvenzeröffnung der PROKON Projektentwicklung und Generalübernehmer GmbH zurückgewiesen

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In dem Verfahren über den Antrag d. PROKON Projektentwicklung und Generalübernehmer GmbH, ehemals ansässig: Hauptstr. 117, 10827 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Jevgenijs Devjatnikovs, geboren am 23.12.1961, derzeit: unbekannten Aufenthalts, Register-Nr.: HRB 116043 – Schuldnerin –

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

hat das Amtsgericht Charlottenburg durch den Richter am Amtsgericht Quellhorst am 26.10.2018 beschlossen:

1. Der am 10.09.2018 eingegangene Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird als unzulässig zurückgewiesen.

2. Die Schuldnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen (§ 4 Abs. 1 InsO i.V.m. § 91 ZPO).

Der Gegenstandswert wird auf 1,00 ? festgesetzt (§ 58 GKG).

36p IN 4468/18 Amtsgericht Charlottenburg, 29.10.2018

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