Zum Jahresende 2017 erhielten nach Angaben der zuständigen Stellen knapp 7,6 Millionen Menschen in Deutschland soziale Mindestsicherungsleistungen. Das waren 3,5 % weniger als Ende 2016. Der Anteil der Empfängerinnen und Empfänger an der Bevölkerung belief sich Ende 2017 auf 9,2 %. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ging er damit das zweite Jahr in Folge zurück. Am Jahresende 2016 hatten knapp 7,9 Millionen Menschen und damit 9,5 % der Bevölkerung in Deutschland Leistungen der sozialen Mindestsicherung erhalten (Jahresende 2015: 9,7 %).
Die Transferleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme sind finanzielle Hilfen des Staates, die zur Sicherung des grundlegenden Lebensunterhalts dienen. Dazu zählen folgende Leistungen:
- Gesamtregelleistungen (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II „Grundsicherung für Arbeitsuchende“; so genanntes Hartz IV) erhielten Ende 2017 rund 5,9 Millionen Menschen. Gegenüber dem Vorjahr sank damit die Anzahl der Regelleistungsberechtigten um 0,7 %.
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII „Sozialhilfe“ bezogen knapp 1,1 Millionen Menschen. Die Anzahl stieg damit gegenüber dem Vorjahr um 3,2 %.
- Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bekamen rund 468 000 Menschen. Dies entspricht einem Rückgang um 35,7 %, der wie bereits im Vorjahr insbesondere auf die hohe Zahl abgeschlossener beziehungsweise entschiedener Asylverfahren zurückzuführen ist. Die betroffenen Personen beziehen dann keine Asylbewerberleistungen mehr.
- Knapp 127 000 Menschen bezogen Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem SGB XII „Sozialhilfe“. Gegenüber dem Vorjahr sank deren Anzahl um 4,9 %.
Überdurchschnittlich ging die Anzahl der Empfängerinnen und Empfänger sozialer Mindestsicherungsleistungen gegenüber dem Vorjahr in den neuen Bundesländern (einschließlich Berlin) zurück (-6,0 %). Im früheren Bundesgebiet waren 2,6 % weniger Menschen auf entsprechende Leistungen angewiesen.