Es liegt in der Verantwortung der geldwäscherechtlich verpflichteten Institute, die Risiken, die mit Geschäften mit virtuellen Währungen einhergehen, zu bewerten und dafür geeignete und angemessene Maßnahmen zu ergreifen.
Stellungnahmen nimmt die BaFin bis zum 19. November entgegen.
Anmerkung der Redaktion:
Die BaFin hat wohl auch langsam festgestellt, dass virtuelle Währungen ein immer stärker werdendes Thema für die Finanzmarktaufsicht wird und worum man sich nun vermutlich intensiver kümmern muss.