Start Allgemein BaFin und die fehlerhafte Fehlermeldung zur Polarstern Capital GmbH

BaFin und die fehlerhafte Fehlermeldung zur Polarstern Capital GmbH

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Muss man die BaFin jetzt „Bundesaufsichtsamt für Fehlermeldungen im Netz“ nennen? Es ist aus unserer Sicht schon bemerkenswert, wenn bei der BaFin eine Warnmeldung herausgeht, die dann im textlichen Teil einfach nicht korrekt ist. So geschehen in dieser Woche bei dem Warnhinweis der BaFin zur Polarstern Capital GmbH.

Im Textteil war dann aber ein Hinweis auf die Polarstern Sachwert GmbH & Co. KG, also mithin eine völlig andere Firma als in der Warnmeldung. So etwas darf aus unserer Sicht nicht passieren bei einer Aufsichtsbehörde, denn solche Warnhinweise haben natürlich Konsequenzen für das betroffene Unternehmen, das dann möglicherweise gar nicht betroffen ist.

Wir haben nach der Veröffentlichung des Warnhinweises die BaFin über den Fehler informiert, die dann Stunden später den Fehler auch korrigiert hat. Vielleicht sollte man bei der BaFin hier einmal das Sechsaugen-Prinzip einführen, bevor solch eine wichtige Meldung veröffentlicht wird auf deren Seite.

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