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WSB Finanzdienste GmbH - Insolvent
Deutsche Strategic Société d’investissement à capital variable – Außerordentliche Hauptversammlung
Staatsanwaltschaft Meiningen - Einzug von Gegenständen

Deutsche Strategic Société d’investissement à capital variable – Außerordentliche Hauptversammlung

Deutsche Strategic Société d’investissement à capital variable

2, Boulevard Konrad Adenauer, L-1115 Luxemburg
R.C.S. Luxemburg B 22.0359

Die Anteilinhaber der Deutsche Strategic (die „Gesellschaft“) werden hiermit zur

außerordentlichen Hauptversammlung („Hauptversammlung“)

am 24. Oktober 2018 um 12.45 Uhr MEZ am Sitz der Gesellschaft mit folgender Tagesordnung eingeladen:

Tagesordnung:

1.

Umfirmierung der Gesellschaft von „Deutsche Strategic“ in „DWS Strategic“ mit Wirkung vom 15. Januar 2019 und entsprechende Änderung aller Bezugnahmen auf die Gesellschaft in Artikel 1.1 der Satzung der Gesellschaft (die „Satzung“).

2.

Der Beschluss darüber, ob eine Ausschüttung erfolgt, wird vom Verwaltungsrat getroffen. Artikel 19.1 der Satzung wird entsprechend angepasst.

3.

Verschiedenes.

Teilnahme- und stimmberechtigt auf der Hauptversammlung sind Anteilinhaber, die bis spätestens zum 19. Oktober 2018 eine Bestätigung des depotführenden Kreditinstituts vorgelegt haben, dass die Anteile in ihrem Depot bis zum Ende der Hauptversammlung gesperrt sind. Anteilinhaber können auch einen Stimmrechtsvertreter mit der Ausübung ihres Stimmrechts betrauen, der für diesen Zweck schriftlich bevollmächtigt wird.

Die Punkte auf der Tagesordnung der Hautversammlung erfordern ein Anwesenheitsquorum von 50 % der ausgegebenen Anteile sowie eine Zweidrittelmehrheit der Stimmen der anwesenden oder vertretenen Anteile. Sollte das vorstehende Quorum auf der Hauptversammlung nicht zustande kommen, wird nach luxemburgischem Recht eine zweite außerordentliche Hauptversammlung an der gleichen Anschrift einberufen, um über die vorstehenden Tagesordnungspunkte abzustimmen. Bei dieser zweiten außerordentlichen Hauptversammlung ist kein Quorum erforderlich; die Beschlüsse werden mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden oder vertretenen Anteile gefasst.

Die Anteilinhaber können den Entwurf der aktualisierten Satzung am Sitz der Gesellschaft anfordern.

Luxemburg, im Oktober 2018

Der Verwaltungsrat

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