Die 2015 nach einer Hausdurchsuchung amtlich geschlossene BWF Stiftung Berlin beschäftigt weiterhin die Gerichte. Nachdem vier Personen aus der Führungsriege als Betrüger zu hohen Haftstrafen verurteilt worden sind, läuft hier das Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof. Der Goldhändler, seine Ehefrau als Buchhalterin, der Steuerberater und Vertriebschef hoffen auf eine Aufhebung der Verurteilung durch das Landgericht Berlin. In dem Verfahren waren diese als Bande beurteilt worden, die seit 2011 geplant habe die insgesamt über 6.000 Kunden mit Goldkauf und Lagerverträgen zu betrügen. Ob diese Anfechtung des Strafurteils viel bringt ist nicht bekannt. Jedenfalls ist die Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wegen dieses BWF Skandals stark in die Kritik geraten. Diese kann das Geschäftsmodell seit 2011 und konnte sich erst 2015 zu einer Schließungsverfügung durchringen. Diese Schließungsverfügung ist zwar erst vorläufig und wird vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt angefochten, jedenfalls war die Schließung unabwendbar und die Insolvenzen der Firmen war die Folge.
Insolvenzverfahren über das Vermögen der TMS GmbH und der BWF Stiftung läuft noch
Die BWF Stiftung hatte Kunden den Kauf, die Lagerung und den Garantierückkauf von Gold angeboten. Die Rendite sollte durch Zwischenhandel erwirtschaft werden, weil der Rückkaufswert unabhängig von der Marktentwicklung den Kunden versprochen wurde. Bekanntlich fiel der Goldkurs seit 2011…. die Lücke schloss der Goldhändler, indem er Blink-Blink-Gold bestellte und so seinen Goldschatz, den jeder in Berlin besichtigen durfte, etwas aufhübschte. Das Insolvenzverfahren über die BWF und die TMS (Goldhändler für die BWF) läuft und wenig dringt nach draussen…., jedenfalls kann der Geschädigte mit einer Quote zur Befriedigung seiner Ansprüche von ungefähr 20 bis 30% rechnen, da ja Immobilien, Beteiligungen, Gold und Kontoguthaben von 1 Mio Euro zum Zeitpunkt Februar 2015 vorhanden waren.
Jeder verklagt jeden – das übliche
Die Geschädigten wurden schnell von Anwälten entdeckt die folgende Klageideen verfolgten: Im Telegramm-Stil für den schnellen Leser:
- Herausgabe des gekauften Goldes – Klage vor dem Landgericht Berlin gescheitert
- Deutschland wegen Untätigkeit der Behörden verklagen – geht nicht, weil das Gesetz seit 40 Jahren einen solchen Anspruch wegen Staatshaftung ausschließt.
- Goldhändler, der im Gefängnis sitzt, bzw. andere Täter, der verurteilt wurden zu verklagen: gute Idee, aber leider sind alle vermögenslos und ohne Versicherung.
- Den Anwalt der Gesellschaft wegen Prospekthaftung verklagen: Landgericht und Oberlandesgericht Köln lehnen eine Haftung ab, Prospekthaftung überhaupt nicht versichert.
- Vertriebler verklagen, gute Idee, gibt Musterurteile, aber immer fraglich, ob der Vertriebler wirtschaftlich stark genug ist.
Die Kanzleien Pforr, die jetzt ebenso wie die Kanzlei Knüfer mit den Klagen wegen Prospekthaftung gescheitert ist bzw. zu scheitern droht, steht vor einem Dilemma. Die Vertriebler hoffen auf die Verjährung der Schadenersatzansprüche Ende 2018. Jedenfalls verklagt jetzt die Kanzlei Pforr die Vertriebler…