Start Verbraucherschutz Dieselskandal – Stand der Dinge von der Verbraucherzentrale

Dieselskandal – Stand der Dinge von der Verbraucherzentrale

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Nach dem Diesel-Skandal will die große Koalition mit einem Paket aus drei Maßnahmen die Innenstädte sauberer machen und betroffenen Autobesitzern helfen:

Private Diesel-Besitzer, die in den 14 besonders belasteten Regionen wohnen oder dort arbeiten, sollen von Herstellern eine Prämie beim Kauf eines saubereren Autos bekommen. Das soll sowohl beim Kauf von Neuwagen als auch für gebrauchte Fahrzeuge gelten.
Diesel-Autos in diesen Regionen sollen die Hersteller außerdem auf eigene Kosten nachrüsten. Allerdings wird diese Möglichkeit nur für Euro-5-Fahrzeuge eingeräumt.
Gewerbliche Diesel-Fahrzeuge sollen umgerüstet werden. Gemeint sind zum Beispiel Busse, Handwerks- und Lieferfahrzeuge (zwischen 2,8 und 7,5 Tonnen). Dafür soll es Förderprogramme geben.

Besonders betroffen von Stickstoffdioxid sind aktuell 14 Städte – für Anwohner mit alten Diesel-Autos soll es hier Umtauschprämien und Nachrüstungen der Hersteller geben: München, Stuttgart, Köln, Reutlingen, Düren, Hamburg, Limburg an der Lahn, Düsseldorf, Kiel, Heilbronn, Backnang, Darmstadt, Bochum und Ludwigsburg. Möglicherweise kommen aber noch weitere Städte hinzu, in denen demnächst Fahrverbote kommen könnten, darunter Frankfurt am Main.

Knackpunkte sind aus unserer Sicht unter anderem:

Die große Koalition setzt auf Zusagen einzelner Autohersteller, bei Prämien und Nachrüstungen mitzumachen. BMW und Opel haben aber bereits erklärt, dass sie für Nachrüstungen nicht zahlen werden. Auch Daimler und VW blieben bisher skeptisch. Technische Nachrüstungen sind damit nach wie vor nicht sicher, sondern hängen von der Zustimmung der Autohersteller ab.
Von ausländischen Herstellern „erwartet“ die große Koalition „vergleichbare Angebote“ – es bleibt unklar, ob da alle mitziehen.

Es gibt keinen konkreten Beschluss zur Höhe einer Prämie für ein schadstoffärmeres Auto. Die Rede ist, je nach Hersteller, bisher von 4000 bis 10.000 Euro. Den Schaden aller Betroffenen wird das wohl nicht ausgleichen. Damit haben Dieselfahrer, denen Fahrverbote drohen, weiterhin nur die Möglichkeit ihren Diesel-Pkw gegen Aufpreis zu tauschen. Für Menschen mit kleinem Geldbeutel ist weiter unklar, wie sie künftig mobil bleiben können. Es ist außerdem schwer zu ermitteln, ob nicht andere Rabatte gegen die Prämien gegen gerechnet werden und dadurch unterm Strich eine viel kleinere Summe Rabatt übrig bleibt.
Verbraucher haben schon den Wertverlust ihrer Dieselfahrzeuge und das Risiko von Folgewirkungen durch Software-Updates zu tragen. Nun müssen sie weiterhin mit Fahrverboten rechnen. In besonders betroffenen Regionen könnten die Kommunen weiterhin nicht um Fahrverbote herum kommen, wenn andere Maßnahmen nicht wirken.

Vorsicht beim Tausch gegen ein neues Auto

Fahrverbote sind theoretisch ab 1. September 2023 auch für moderne Euro-6-Diesel möglich. Auf der sicheren Seite sind Sie deshalb nur, wenn Sie Ihren Wagen gegen einen ganz aktuellen 6dTemp-Diesel-Pkw, einen Benziner der Euro-Stufe 4 aufwärts, gasbetriebene Fahrzeuge oder ein Elektroauto tauschen.

Passen Sie also auf, wenn man Ihnen den Umstieg auf einen Diesel-Pkw der Euro-Norm 6 anbietet oder auf ein größeres Modell, das auf lange Sicht höhere Kosten mit sich bringt!
vzbv fordert vier Jahre Garantie auf Hardwarenachrüstungen

Die Bundesregierung verweist auf die gesetzliche Gewährleistung, die auch bei den Nachrüstungen gelte. Das ist zu wenig. Unabhängig davon, wer Hardwarenachrüstungen anbietet – ob Autohersteller oder Dritte –, muss für das einwandfreie Funktionieren und Zusammenspiel mit den übrigen Motorkomponenten einstehen und im Falle von Schäden haften.

Verbraucher dürfen nicht ein wiederholtes Mal mit den Folgekosten allein gelassen werden. Weder kann ihnen das Risiko der Nachrüstung noch das Kostenrisiko eines Gerichtsverfahrens zugemutet werden. Der vzbv fordert daher, dass die Anbieter von Hardwarenachrüstungen für vier Jahre eine Garantie auf ihre Produkte und deren fachgerechten Einbau geben.

Musterklage gegen VW wird vorbereitet

Der vzbv wird im November eine Musterklage gegen die Volkswagen AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung einreichen. Beteiligen können sich Käufer von Fahrzeugen der Marken Volkswagen, Audi, Seat, Skoda mit einem Dieselmotor des Typs VW EA189, für die ein Rückruf ausgesprochen wurde. Betroffene Besitzer dieser Automarken können sich hier über den Prozess informieren und Neuigkeiten zum Verfahren abonnieren.

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