Start Justiz Insolvenzverfahren MT „KING DARWIN“ Tankschiffahrts GmbH & Co. KG – Insolvenzeröffnung

MT „KING DARWIN“ Tankschiffahrts GmbH & Co. KG – Insolvenzeröffnung

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In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 101142 eingetragenen MT „KING DARWIN“ Tankschiffahrts GmbH & Co. KG, Caffamacherreihe 7, 20355 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 105236 eingetragene King „D“ Zweite Tankschiffahrts Verwaltungs GmbH, Elbchaussee 370, 22609 Hamburg, diese vertreten durch die Geschäftsführer Gesa Frederike Ebert und Jens Adolf Ernst Mahnke ist am 27.09.2018, um 12:39 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Hendrik Gittermann, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67b IN 266/18
Amtsgericht Hamburg, 27.09.2018

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