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Klage gegen Dr. Oetker

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Hersteller versuchen immer wieder, den hohen Kaloriengehalt von Lebensmitteln zu verschleiern. Das tun sie zum Beispiel, indem sie den Energiewert für kleine Portionen oder für eine Mischung mit kalorienarmen Produkten hervorheben. Für einen Vergleich mit anderen Lebensmitteln ist aber nur der Kaloriengehalt pro 100 Gramm des Produkts aussagekräftig.

Hohen Energiewert durch Mischportion geschönt

Im Streitfall mit Dr. Oetker ging es um die Energiewert-Angaben auf der Verpackung des „Vitalis Knusper-Müsli Schoko + Kekse“. Auf der rechten Verpackungsseite war die gesetzlich vorgeschriebene Nährwerttabelle abgedruckt, darunter der relativ hohe Energiewert von 448 Kilokalorien pro 100 Gramm des Produkts. Zusätzlich nannte der Hersteller die Nährwerte für eine 100-Gramm-Portion aus 40 g Müsli und 60 Millilitern Milch mit 1,5 Prozent Fettanteil. Für diese Mischung betrug der Energiewert nur 208 Kilokalorien.

Auf der Vorderseite der Verpackung wiederholte Dr. Oetker die Nährwertangaben pro Portion mit dem lediglich 40-prozentigen Müslianteil. Der sehr viel höhere Energiewert pro 100 Gramm des Lebensmittels fehlte dort.

Verstoß gegen EU-Verordnung: Klage gegen Dr. Oetker

Das Gericht schloss sich der Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) an, dass Dr. Oetker damit gegen die Lebensmittelinformationsverordnung der Europäischen Union verstieß. Das Landgericht stellte klar: Es reicht nicht aus, die Angabe auf eine 100-Gramm-Portion zu beziehen, wenn diese nur eine kleinere Menge des Produkts enthält. Laut EU-Verordnung sollten Verbraucher in die Lage versetzt werden, den Brennwert verschiedener Lebensmittel zu vergleichen. Dazu sei es nötig, dass dieser einheitlich bezogen auf 100 Gramm des Produkts angegeben wird.

Nährwertangaben auf Lebensmitteln verstehen

Wer Lebensmittel einkauft, ist auf die Informationen auf der Verpackung angewiesen. Welche Kennzeichnungen generell verpflichtend und welche Deklarationen nur für bestimmte Lebensmittel vorgeschrieben sind, erklären wir hier.

Unrealistische Portionsgrößen verwirren Verbraucher

Unrealistische Portionsgrößen sind keine Seltenheit mehr, entsprechen jedoch in keiner Weise den Erwartungen von Verbrauchern. Der vzbv fordert deshalb:

  • Unternehmen sollen auf bekannte Bezugsgrößen zurückgreifen, also 100 Gramm oder 100 Milliliter eines Lebensmittels.
  • Für eine informierte Kaufentscheidung sind eine farblich basierte Nährwertkennzeichnung auf der Verpackungsvorderseite pro 100 Gramm oder 100 Milliliter nötig.

Quelle: VZBV

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