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Kündigungen der Sparkasse Mittelsachsen

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Jetzt ist es also auch in Mittelsachsen soweit: Die Welle der Kündigung von langfristigen Sparverträgen der Sparkassen reißt nicht ab. Am letzten Augusttag haben Prämiensparer der Sparkasse Mittelsachsen die Kündigung aus dem Briefkasten geholt. „Seitdem kamen viele Betroffene zu uns in die Beratung um sich über ihre individuellen Möglichkeiten zu informieren“, informiert Madlen Müller, Referentin für Finanzdienstleistungen. Um den Fragen der Verbraucher schnell und individuell gerecht zu werden, schaltet die Verbraucherzentrale eine Sonderhotline. 

Ob die Prämiensparverträge durch die Kreditinstitute überhaupt gekündigt werden können, ist bisher nicht endgültig ausgeurteilt. Sowohl betroffene Sparer als auch die Verbraucherzentrale Sachsen klagen aktuell gegen verschiedene sächsische Sparkassen. Ein erstes für Sparer positives Urteil kam im Juni vom Amtsgericht Zwickau (Az.: 22 C 127/18 n.rk.). Hier wurde eine Kündigung für unwirksam erklärt. Diese Entscheidung kann jedoch nicht auf alle Vertragskonstellationen angewandt werden. Zudem ging die Sparkasse Zwickau in Berufung. In den nächsten Wochen stehen noch mehrere Verhandlungen unterschiedliche Fälle betreffend vor verschiedenen sächsischen Gerichten an.

Da die Prämienspar-Verträge unterschiedlich verfasst sind, muss die rechtliche Situation ganz individuell geprüft und beurteilt werden. Daraus ergibt sich dann auch, wie Verbraucher weiter vorgehen können. Wer sich alle Möglichkeiten offen halten möchte, kann zunächst in Widerspruch zu der Kündigung gehen. Unterstützung beim Verfassen des Widerspruches leisten die Experten der Verbraucherzentrale im Rahmen der individuellen und unabhängigen Beratung.

Einige sächsische Sparkassen haben den Betroffenen zusätzliche Alternativangebote für die gekündigten Verträge angeboten. Ob es ein vergleichbares Angebot auch bei der Sparkasse Mittelsachsen geben wird, ist noch offen. „Ein erstes Gespräch zwischen der Verbraucherzentrale Sachsen und dem Institut ist in den nächsten Tagen geplant“, sagt Müller. Für Sparer, die den Klageweg nicht bestreiten möchten, wäre ein solches zusätzliches Alternativangebot zumindest prüfenswert.

Quelle: VZ Sachsen

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