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Warnung vor möglicherweise unerlaubt tätigem Anbieter: Benchhill Partners Ltd.

Die schweizerische FINMA hat die Benchhill Partners Ltd. auf ihre Warnliste gesetzt. Das Unternehmen hat seinen Sitz in der Münchensteinstr. 270 in 4058 Basel und in der
Bahnhofstrasse 32 in 8001 Zürich (Internet: https://www.benchhill.ch/).

Bei den Unternehmen und Personen, die auf dieser Liste stehen, hat die FINMA Untersuchungen wegen unerlaubter Tätigkeit eingeleitet, konnte den Verdacht jedoch nicht weiter abklären, da die Unternehmen ihrer Auskunftspflicht gegenüber der FINMA nicht nachgekommen sind oder falsche Angaben gemacht haben. Des Weiteren kann eine Aufnahme in die Warnliste erfolgen, wenn die Untersuchungen der FINMA eine immanente, erhebliche Gefährdung von Anlegern durch Anbieter vermuten lassen. Ein Eintrag in der Warnliste bedeutet nicht zwangsläufig, dass die vom aufgeführten Unternehmen ausgeübte Aktivität illegal ist. Indem die FINMA entsprechende Unternehmen in der Warnliste aufführt, weist sie aber darauf hin, dass diese über keine Bewilligung verfügen. Betroffene Unternehmen werden von der Liste gestrichen, sobald die FINMA die notwendigen Abklärungen und allfälligen Anpassungen vornehmen konnte.

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  1. Sehr geehrte Damen und Herren,
    meine Frage, bezogen auf “ Benchhill & Partners AG “ bezieht sich auf
    ihren Warnlistenhinweis.
    Ich bitte um ein paar Detailes -Geldanlagen und Aktiengeschäfte- betreffend.
    Vielen Dank
    Peter Höcker

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