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Korrektes Ergebnis trotz Fehler des Anwalts führt nicht zum Schadensersatz

Rechtsanwälte sind Organe der Rechtspflege, genießen besonderes Vertrauen und haften bei Fehlern. Berufszugangsvoraussetzung ist es, einen Haftpflichtversicherung abzuschließen. In einem jetzt entschiedenen Fall hatte ein Rechtsanwalt versehentlich eine steuerliche Selbstanzeige seiner Mandantin abgesandt. Das wollte die Mandantin aber eigentlich gar nicht. Erst sollte der Entwurf gefertigt werden und danach ausführlich diskutiert werden.Der Brief „Selbstanzeige“ folgt wie durch ein Wunder vom Schreibtisch des Anwalts in den Postausgang

Der Brief wurde ohne Auftrag durch ein Versehen abgesandt. Die Mandantin ärgerte sich, weil sie über 50.000 € Steuern nachzahlen musste. Ob beim Finanzamt die Korken knallen: vermutlich nicht.

Nachzahlung soll der Anwalt leisten

Die Mandantin verklagte ihren Anwalt auf Schadenersatz und scheiterte beim Landgericht, Oberlandesgericht und schlussendlich beim Bundesgerichtshof. Warum? Die Gerichte sahen das Verhalten des Anwalts als falsch an, trotzdem muss die Versicherung nicht zahlen. Ein ersatzfähiger Schaden liegt nicht vor, weil die Zahlungspflicht der Mandantin zu Recht bestanden habe und ein rechtlich korrektes Ergebnis sei kein Schaden. (BGH IX ZR 270/16).

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