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Entschädigungsmöglichkeit – Staatsanwaltschaft Meiningen

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Staatsanwaltschaft Meiningen

Benachrichtigung des Verletzten über die Einziehung von Wertersatz und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 459k StPO)

211 VRs 121 Js 13630/17 VA

Mit Entscheidung des Amtsgerichts Sonneberg vom 28.03.2018, Az.: 121 Js 13630/17 3 Ls wurde der Einziehungsbetroffene Marcel Hausdörfer zur Zahlung von Wertersatz rechtskräftig verurteilt.

Nach den strafrechtlichen Ermittlungen könnten Sie als Verletzter gegen den Verurteilten einen Entschädigungsanspruch haben. Der Einziehungsanordnung lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Bestellungen im Zeitraum –

21.09.2016 – 08.02.2017 unter Verwendung der E-Mail-Adresse modus1988@autlook.de und der Rechnungsadresse Oliver Kühn

18.07.2016 – 14.08.2016 unter Personalien Christiene Hausdörfer

April 2017 – Juni 2016 unter Personalien Daniel Hill

Diese Mitteilung erfolgt um den aus der Straftat möglicherweise Geschädigten die Möglichkeit zu eröffnen ihre Rechte geltend zu machen.

Bitte beachten Sie, dass mit dem Tag der Veröffentlichung dieser Benachrichtigung eine Frist von 6 Monaten zur Anmeldung Ihrer Ansprüche in Gang gesetzt wird.

Für die Vorgehensweise zur Anmeldung Ihrer Ansprüche finden Sie wichtige Hinweise auf der Internetseite der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft unter: https://www.thueringen.de/th4/thgsta/info-geschaedigte/

Für Sie zutreffen ist hier der Fall 2.1 Geschädigtenmitteilung Wertersatzeinziehung

Rechtliche Beratung kann durch die Staatsanwaltschaft nicht erteilt werden. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

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