Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass sie wegen Verletzung der Kreditaufnahmegrenze in Bezug auf einen Publikumsfonds gegen die Kapitalanlagegesellschaft Amundi Austria GmbH als juristische Person im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Abs 2b FMABG mittels Straferkenntnis eine Geldstrafe von € 1.600 verhängt hat.
Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.