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MediaMate GmbH mit Kai Petersen – Bilanziell überschuldet

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Kai Petersen, der derzeit wohl Ärger mit der BaFin hat, ist auch in diesem Unternehmen involviert, wie ein Blick auf das Impressum der Webseite sowie in das Unternehmensregister verrät. In der dort letzten kostenfrei zugänglichen Bilanz des Unternehmens von 2011 (!) findet man einen nicht gedeckten Fehlbetrag im sechsstelligen Bereich und zudem die Anmerkung: „Wegen der sich rechnerisch ergebenden Überschuldung hat die Gesellschaft in Höhe eines die Überschuldung übersteigenden Betrages den Rangrücktritt vereinbart.“ In der 2016er Bilanz, die nicht kostenfrei einsehbar ist, ist der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag auf über 340.000 Euro angewachsen. Und auch hier heißt es dann diesbezüglich: „Wegen der sich rechnerisch ergebenden Überschuldung hat die Gesellschaft in Höhe eines die Überschuldung übersteigenden Betrages den Rangrücktritt vereinbart.“

MediaMate GmbH

Düsseldorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 21.959,06 15.371,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.010,00 4,00
II. Sachanlagen 20.948,06 15.366,00
III. Finanzanlagen 1,00 1,00
B. Umlaufvermögen 114.677,20 100.462,98
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 63.878,03 74.621,97
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 50.799,17 25.841,01
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.286,64 1.662,84
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 155.370,39 145.862,86
Bilanzsumme, Summe Aktiva 293.293,29 263.359,68

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
B. Rückstellungen 164.775,00 134.360,00
C. Verbindlichkeiten 127.406,09 127.714,15
D. Rechnungsabgrenzungsposten 1.112,20 1.285,53
Bilanzsumme, Summe Passiva 293.293,29 263.359,68

Anhang

Angaben nach § 284 HGB:

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind mit den Anschaffungskosten abzüglich linearer Abschreibungen bewertet, soweit abnutzbar. Hinsichtlich der beweglichen, geringwertigen Anlagegüter, deren Anschaffungskosten jeweils nicht mehr als EURO 410,00 ohne Umsatzsteuer betragen haben, hat die Gesellschaft von der Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht.

Die Forderungen, die sonstigen Vermögensgegenstände, der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind jeweils mit dem Nominalbetrag angesetzt.

Die Abgrenzungsposten betreffen bereits gezahlten bzw. erhaltenen Aufwand oder Ertrag für einen bestimmten Zeitpunkt nach dem Abschlussstichtag.

Die Rückstellungen sind unter dem Gebot der kaufmännischen Vorsicht unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Inanspruchnahme dotiert.

Die Verbindlichkeiten sind mit den voraussichtlichen Rückzahlungsbeträgen bewertet.

Abweichungen von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind nicht vorgenommen worden.

Angaben nach § 285 HGB:

Im Bilanzstichtag bestanden keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.

Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind weder durch Bürgschaften noch durch Pfandrechte Dritter besichert.

Während des Geschäftsjahres waren die Herren Kai Petersen und Peter Jürgen Petersen, beide Kaufleute in Düsseldorf, Geschäftsführer.

Angaben nach § 42 GmbHG:

In den ausgewiesenen Rückstellungen und Verbindlichkeiten sind unmittelbar oder mittelbar solche gegenüber Gesellschafter in Höhe von EURO 164.624,61 enthalten.

Sonstige Angaben:

Wegen der sich rechnerisch ergebenden Überschuldung hat die Gesellschaft in Höhe eines die Überschuldung übersteigenden Betrages den Rangrücktritt vereinbart.

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.10.2012 festgestellt.

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