Start Allgemein Hauptversammlung der KlimaINVEST GmbH & Co. KGaA

Hauptversammlung der KlimaINVEST GmbH & Co. KGaA

492

KlimaINVEST GmbH & Co. KGaA Hamburg

Die Kommanditaktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der

am Donnerstag, den 27. September 2018
um 14:00 Uhr

im

Side Design Hotel Hamburg
Drehbahn 49
20354 Hamburg

stattfindenden

Ordentlichen Hauptversammlung

eingeladen.

Tagesordnung

TOP 1:

Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses, des Lageberichts sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 sowie Feststellung des Jahresabschlusses der KlimaINVEST GmbH & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2017

Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellten Jahresabschluss entsprechend § 171 Aktiengesetz (AktG) gebilligt. Gemäß § 286 Abs. 1 AktG beschließt über die Feststellung des Jahresabschlusses die Hauptversammlung. Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den vorgelegten Jahresabschluss der KlimaINVEST GmbH & Co. KGaA zum 31. Dezember 2017 festzustellen.

TOP 2:

Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2017

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, der der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

TOP 3:

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

TOP 4:

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer der KlimaINVEST GmbH & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen.

TOP 5:

Beschlussfassung über Neuwahl zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 278 Abs. 3, 96 Abs. 1 6. Alt., 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 13 Abs. 1 der Satzung aus drei Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Bestellung der bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrates endet mit der Beendigung dieser Hauptversammlung. Vor diesem Hintergrund sind drei neue Mitglieder des Aufsichtsrates zu wählen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgenden Personen als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen:

(a)

Herrn Dr. Michael Dröge, Beruf: Rechtsanwalt in der Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek, wohnhaft in Hamburg,

(b)

Herrn Matthias Werner, Beruf: Unternehmensberater, wohnhaft in Eppstein,

(c)

Herrn Dr. Florian Becker, Beruf: General Counsel Aquila Gruppe, wohnhaft in Hamburg.

Die Bestellung erfolgt jeweils bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

Hinweise:

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts sind die Kommanditaktionäre berechtigt, die sich fristgerecht schriftlich, per Telefax oder in Textform in deutscher oder englischer Sprache bei der Gesellschaft unter nachfolgend angegebener Adresse angemeldet und den Nachweis ihrer Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung erbracht haben. Für den Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und/oder zur Ausübung ihres Stimmrechts ist eine in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut oder – wenn die Aktien nicht in einem von einem Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut geführten Depot verwahrt werden – eine entsprechende Bescheinigung des Anteilsbesitzes durch die Gesellschaft, einen innerhalb der europäischen Union ansässigen Notar, eine Wertpapiersammelbank oder eines Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitutes zu erbringen. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 06. September 2018 (Record Date) beziehen.

Der Nachweis des Anteilsbesitzes und die Anmeldung müssen der Gesellschaft spätestens am 20. September 2018 (24:00 Uhr) unter folgender Anschrift zugehen:

KlimaINVEST GmbH & Co. KGaA
c/o UBJ GmbH
Haus der Wirtschaft, Kapstadtring 10, 22297 Hamburg
Fax: +49 (0)40-6378 5423
E-Mail: hv@ubj.de

Wir weisen darauf hin, dass im Verhältnis zur Gesellschaft für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts nur als Aktionär gilt, wer den Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts frist- und formgerecht erbracht hat. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser weitere Nachweis nicht oder wird ein solcher nicht in gehöriger Form erbracht, ist die Gesellschaft berechtigt, den Kommanditaktionär nicht zur Hauptversammlung zuzulassen.

Vollmacht / Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die ihre Aktien fristgerecht angemeldet haben, können ihr(e) Stimmrecht(e) auch durch Bevollmächtigte, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Die Vollmachtserteilung muss grundsätzlich schriftlich (§ 126 BGB) erfolgen. Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigt werden soll, besteht kein Schriftformerfordernis, vielmehr richtet sich in diesem Fall das Formerfordernis nach den aktienrechtlichen Vorschriften des § 135 AktG. Wir weisen darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen, mit diesen Institutionen oder Personen über eine mögliche Form der Vollmacht ab.

Anträge und Wahlvorschläge

Eventuelle Anträge oder Wahlvorschläge von Kommanditaktionären im Sinne von §§ 126, 127 AktG sind im Original, per Telefax oder E-Mail ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:

KlimaINVEST GmbH & Co. KGaA
ABC-Straße 21, 20354 Hamburg
Telefax: 040/806 007-599
E-Mail: info@klima-invest.de

Form- und fristgerecht eingegangene Anträge oder Wahlvorschläge i.S.v. §§ 126, 127 AktG werden den anderen Aktionären im Internet (www.klima-invest.de) zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte oder verspätet eingegangene Anträge oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Informationen zum Datenschutz

Die Gesellschaft verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung folgende Kategorien Ihrer personenbezogenen Daten: Kontaktdaten (z.B. Name oder die E-Mail-Adresse), Informationen über Ihre Aktien (z.B. Anzahl der Aktien) und Verwaltungsdaten (z.B. die Eintrittskartennummer). Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Hauptversammlung basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Danach ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Die Gesellschaft ist rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen. Um dieser Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der oben genannten Kategorien personenbezogener Daten unerlässlich. Ohne Angabe Ihrer personenbezogenen Daten können Sie sich nicht zur Hauptversammlung anmelden.

Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft verantwortlich. Die Kontaktdaten des Verantwortlichen lauten:

KlimaINVEST GmbH & Co. KGaA
ABC-Straße 45, 20354 Hamburg
Telefax: 040/806 007-599
E-Mail: info@klima-invest.de

Personenbezogene Daten, die Sie betreffen, werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen Daten, sofern diese von der Gesellschaft zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung beauftragt wurden. Hierbei handelt es sich um typische Hauptversammlungsdienstleister, wie etwa HV-Agenturen, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer. Die Dienstleister erhalten personenbezogene Daten nur in dem Umfang, der für die Erbringung der Dienstleistung notwendig ist.

Die oben genannten Daten werden je nach Einzelfall bis zu 3 Jahre (aber nicht weniger als 2 Jahre) nach Beendigung der Hauptversammlung aufbewahrt und dann gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung erforderlich.

Sie haben das Recht, über die personenbezogenen Daten, die über Sie gespeichert wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich haben Sie das Recht, auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen und das Recht auf Löschung von unrechtmäßig verarbeiteten bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO entgegenstehen). Darüber hinaus haben Sie das Recht auf Übertragung sämtlicher von Ihnen an uns übergebenen Daten in einem gängigen Dateiformat (Recht auf „Datenportabilität“).

Zur Ausübung Ihrer Rechte genügt eine entsprechende E-Mail an

info@klima-invest.de.

Darüber hinaus haben Sie auch das Recht zur Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.

Hamburg, im August 2018

KlimaINVEST GmbH & Co. KGaA

Die Geschäftsleitung

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