Start Allgemein CASHeMOTION AG – Antrag auf Vertrauensentzug gegen amtierende Vorstandsmitglieder

CASHeMOTION AG – Antrag auf Vertrauensentzug gegen amtierende Vorstandsmitglieder

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CASHeMOTION AG

Rees

Bekanntmachung durch einen Aktionär gemäß § 122 Abs. 3 AktG zur Erweiterung der Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung am 22.08.2018

Der Vorstand der Gesellschaft hat durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 20.07.2018 zu einer außerordentlichen Hauptversammlung der CASHeMOTION AG, Rees, am 22.08.2018, 09:00 Uhr, im Raum Xanten im Hotel Rheinpark Rees, vor dem Rheintor 15, 46459 Rees, eingeladen.

Aufgrund gerichtlicher Ermächtigung des Amtsgerichts Kleve vom 16.08.2018 (Az. HRB 15338) wird durch den Aktionär Dr. Bernhard Ebel, Köln, die Ergänzung der Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung gemäß § 122 Abs. 3 AktG um folgende weitere Punkte bekannt gemacht:

7.

Berichterstattung des Vorstands und Aussprache der Aktionäre zu folgenden Punkten:

a)

Stand des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft

b)

Geschäftliche Entwicklung einschließlich aktuelles Ergebnis und Forecast für das laufende Geschäftsjahr 2018

c)

Aktuelle Liquiditätssituation

d)

Übersicht zu den der Gesellschaft gewährten Darlehen in Höhe von mehr als 25.000 EUR (Kündigung, Stand Rückzahlung, Stand Zinsen)

e)

Möglichkeiten zur Fortführung des Geschäftsbetriebs

f)

Zusammensetzung des Vorstands/Stand der ausstehenden Anmeldungen anmeldepflichtiger Vorgänge zum Handelsregister und Stand der zum Handelsregister einzureichenden Dokumente

g)

Vorlage Niederschrift der Hauptversammlung vom 16.02.2018

8.

Vertrauensentzug gegen die amtierenden Vorstandsmitglieder Kerstin Messner und Oliver Stumpen

9.

Auskunft des Aufsichtsrats über die Erfüllung seiner Überwachungspflichten gegenüber dem Vorstand und Prüfung von Schadensersatzansprüchen gegen Vorstandsmitglieder

10.

Beauftragung der Untersuchung von Pflichtverletzungen der Vorstandsmitglieder in den Jahren 2015 bis 2018

 

Köln, 16.08.2018

Dr. Bernhard Ebel

5 Kommentare

  1. Das sind doch mal richtig gute Dinge die wir hier erfahren. Da fehlt nur noch die Absetzung des Vorstandes, gegen den ja, wie hier in den Kommentaren schon mehrfach erwähnt, Strafanzeigen in nicht unerheblichen Maße anliegen.

    • Insolvenz statt Absetzung, für zahlreiche Betroffene bedeutet dies bis zur Stunde größte Probleme. Auch im Rahmen der strafrechtlichen Ermittlungen liegen noch keine neuen Erkenntnisse vor, was vermutlich sowohl im Umfang dieses Verfahrens als auch der strafrechtlichen Vorgeschichte des Herrn S. begründet liegt, die bis in das Jahr 2004 zurückreicht.

  2. Die Niederschrift dieser Hauptversammlung wird vielleicht aufzeigen, ob die undurchsichtigen Handlungen der CasheMotion AG eventuell noch Aufklärung finden können. Trotz rund 100 betroffener Kunden ist bislang keinerlei Interesse der amtierenden Vorstandsmitglieder erkennbar, zu einer Aufklärung beizutragen.
    Ein Teil der geprellten Kunden wartet nun seit beinahe einem Jahr auf die Rückgabe der unterschlagenen Dokumente. Der von CasheMotion und den beiden handelnden Personen Messner und Stumpen verursachte Schaden wird dadurch unverändert täglich größer.

  3. Auszug aus der Niederschrift der Hauptversammlung: Dem Vertrauensentzug des Vorstandes wurde NICHT stattgegeben. Hier wurde mit 61.4 % der Stimmen dagegen gestimmt. Vielmehr wurde auf der Hauptversammlung beschlossen, einen Untersuchungsausschuss (!) für die Pflichtverletzungen des Aufsichtsrates, bestehend aus Dr. Bernhard Ebel, Dr. Karin Ebel und Dr. Egbert Kern, zu beauftragen. Hierbei geht es im wesentlichen um:

    a)
    Prüfung von Schadenersatzansprüchen gegen die ehemaligen vermeintlichen Aufsichtsratsmitglieder

    b)
    Ermittlungsverfahren gegen die ehemaligen vermeintlichen Aufsichtsratsmitglieder

    c)
    Verbot des Aufsichtsrates zur Investorenakquise für das Unternehmen

    d)
    Intervention und Einmischungen in die Geschäftsleitung

    e)
    Weitergabe interner sensibler Unternehmensinformationen an unternehmensfremde Dritte und Prozessgegner des Unternehmens.

  4. Sensibel ist die Anzahl der geprellten Kunden, sonst nichts. Sensibel ist auch, dass CasheMotion Geld für Fahrzeuge erhielt, die sie selbst nie bezahlt hat. Und ganz besonders sensibel ist, dass die beiden handelnden Personen der CasheMotion AG keinerlei Interesse zeigen, zu einer Aufklärung beizutragen.

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