Start Justiz Insolvenzverfahren FOX Management & Beteiligungs GmbH & Co. KG – Eröffnung des Insolvenzverfahrens

FOX Management & Beteiligungs GmbH & Co. KG – Eröffnung des Insolvenzverfahrens

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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FOX Management & Beteiligungs GmbH & Co. KG, Singwitzer Weg 10, 02692 Doberschau-Gaußig, Amtsgericht Dresden , HRA 4341
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin FOX Verwaltungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Richter

– wurde am 17.08.2018 um 14:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalter ist:

Rechtsanwalt Rüdiger Bauch, Boltenhagener Platz 9, 01109 Dresden, Telefon geschäftlich: 0351 885270 Telefax: 0351 8852740 Email geschäftlich: rbauch@schubra.de

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 28.09.2018 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über

  • die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
  • die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
  • die Wahl eines Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses, den Fortgang des Verfahrens (§ 157 S. 1 InsO)
  • Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
  • Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
  • Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
  • Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)

sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 09.11.2018 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen.

Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.

Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

533 IN 925/18 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 20.08.2018

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