Das Landgericht Limburg hat einem Bauern 821.000 € Finderlohn zugesprochen. 2009 hatte der spätere Kläger auf seinem Acker eine wertvolle antike Bronzefigur in Form eines Pferdekopfes gefunden. Das Land Hessen wurde nach der Rechtslage Eigentümer und wollte den Finder mit 40.000 € Finderlohn abspeisen. Dagegen klagte der Finder und ihm wurden nach einem Gutachten insgesamt 821.000 € Finderlohn zugesprochen.
Landgericht Limburg, Urteil vom 27.07.2018 – 4 O 140/16
Sollten Sie ebenfalls etwas wertvolles Altes auf Ihrem Grundstück finden, informieren Sie sich über die Sachlage! Auf keinen Fall sollten Sie den Fund irgendwo zum Kauf anbieten, solange diese nicht geklärt ist – Sie könnten sich sonst strafbar machen. Von Bundesland zu Bundesland sind hierbei die Regelungen übrigens unterschiedlich…