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Insolvenz der Facto AG – Tips von Rechtsanwalt Ulf Böse

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Mit Datum vom 27.07.2018 musste die Facto AG Insolvenz beantragen. Nach eigenen Angaben hat die Facto AG viele tausend Darlehen, Lebensversicherungen und Rentenversicherungen zur Rückabwicklung eingeworben, die nun unbearbeitet liegen geblieben sein dürften.Was sollten Sie also tun?

Für Kunden:

  • Kündigung der Geschäftsbeziehung zu Facto wegen Vermögensverfall, um Ihre Rechte zu wahren!
  • Kündigung des Mandats mit dem Partneranwalt vom Facto. Dafür ist keine Begründung notwendig, aber wegen monatelangen Stillstand und Erfolglosigkeit ist dies ratsam, um Ihre Rechte nicht verfallen zu lassen!

Für Vermittler:

  • Es droht normalerweise keine Haftung, wenn keine Kenntnis oder „Kennenmüssen“ von der wirtschaftlichen Schieflage der Facto vorlag.
  • Aber auch hier sollte der Facto die Zusammenarbeit gekündigt werden, um auf Nummer sicher zu gehen.

Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/facto-insolvenz-was-jetzt-zu-beachten-ist_141423.html

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