Nun, wo die Facto Financial Services AG einmal in unserem Fokus steht, kommen immer neue Fragen auf. Einen interessanten Hinweis erhielten wir von einem User, der fragte, ob das Unternehmen möglicherweise seit einem Jahr ohne Erlaubnis nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz agiert? Die Facto Financial Service AG aus München verfügt zwar über eine Rechtsdienstleistungserlaubnis des Landgerichtes Stuttgart, die Person, die aber im entsprechenden Rechtsdienstleistungsregister aufgeführt ist, ist aus dem Vorstand ausgeschieden!
Inhaber der Erlaubnis ist Fritz Gölz, der mit Wirkung zum 3. August 2017, also direkt heute vor einem Jahr, aus dem Unternehmen ausgeschieden ist. Eigentlich hätte man das dem zuständigen Landgericht in Stuttgart mitteilen müssen und für „personellen Ersatz“ sorgen müssen. Unserer Kenntnis nach hat man das aber nicht getan, denn laut dem Rechtsdienstleistungsregister fand die letzte Aktualisierung im Oktober 2016 statt.
Nun berichtet man in den Medien, dass das Unternehmen in Eigeninsolvenz fortgeführt werden soll. Doch wie, meine Damen und Herren, soll das vonstatten gehen? Jeder Vertriebspartner müsste doch heute dem potentiellen Kunden die Situation des Unternehmens erläutern, d.h. diesem mitteilen, dass das Unternehmen in Eigeninsolvenz ist, um sich selber im Beratungsprozess gegenüber dem potentiellen Kunden abzusichern. Wer schließt denn da noch Verträge ab?