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Stockholm IT Ventures AB – BaFin droht Zwangsgelder an

Die BaFin hat am 19. Juli 2018 gegen die Stockholm IT Ventures AB die Erfüllung der Finanzberichterstattungspflichten nach §§ 114 ff. des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) angeordnet und Zwangsgelder in Höhe von 460.000 Euro angedroht.

Die Stockholm IT Ventures AB hatte gegen § 114 Absatz 1 WpHG in Bezug auf den Jahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2017 verstoßen.

Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

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