Verbraucherschutzverbände erhalten mehr Macht: Sie können Unternehmen jetzt auch zwingen, rechtswidrig kassierte Beträge zu erstatten. So sieht es jedenfalls das Oberlandesgericht Dresden. Setzt sich die Rechtsansicht durch, bekommen Verbraucher künftig rechtswidrig kassiertes Geld zurück, ohne dass sie selbst es fordern oder gar klagen müssen. Damit ist jetzt schon mehr Verbraucherschutz möglich, als die neue Musterfeststellungsklage haben wird. test.de erklärt die Rechtslage.
https://www.test.de/Verbraucherschutz-Klagen-Eine-Klage-alle-Kunden-erhalten-Geld-zurueck-5354258-0/